| 26.05.2010 |
Tipps
gegen die negativen Auswirkungen eines Jatlags nach einer langen
Flugreise
Der Organismus, speziell der natürliche Wach- und Schlafrhythmus,
wird bei vielen Menschen nach einer langen Flugreise, bei der
mehrere Zeitzonen in relativ kurzer Zeit überschritten
werden, mehr oder weniger stark gestört. Dieses Phänomen
wird von den Reisemedizinern als Jetlag bezeichnet, dessen Folgen
"Schlafstörungen, Schwindel, Müdigkeit, Appetitlosigkeit,
Verdauungsstörungen - und schlechte Laune" sein können.
Der Jetlag ist also kein Problem nach einer langen Flugreise,
bei der nur zwei oder drei Zeitzonen (beispielsweise nach einer
elfstündigen Flugreise nach Südafrika) überschritten
werden. Auch eine lange Seereise, die über mehrere Zeitzonen
führt, ist i.d.R. für den menschlichen Organismus
bezüglich des Jetlags kein Problem, weil dabei die Zeitzonen
über einen sehr langen Zeitraum von mehreren Tagen überschritten
werden. 1.
Nachfolgend finden Sie einige Tipps, wie den negativen gesundheitlichen
Folgen eines Jetlags entgegengewirkt werden kann.
- Fernreisende
sollten versuchen ihren Schlafrhythmus mehrere Tage vor
Reisebeginn entsprechend dem Flugziel anzupassen, d.h. geht
die Reise in Richtung Westen (z.B. nach Amerika) kann es
hilfreich sein, jeden Tag etwas früher schlafen zu
gehen, außerdem sollten während der Flugreise
nur kurze Nickerchen gehalten werden.2.
Bei Reisen in Richtung Osten, also beispielsweise nach Südostasien,
sollte Tag für Tag etwas später zu Bett gegangen
und am besten während der Flugreise möglichst
lange geschlafen werden.2.
- Insbesondere
chronisch Kranke müssen sich vor einer langen Reise
über mehrere Zeitzonen besonders gut vorbereiten und
sollten auf jeden Fall ihren Hausarzt zu Rate ziehen. Bezüglich
der zeitigen Medikamenteneinnahme gilt dabei das Gleiche
wie für die Anpassung des Schlafrhythmuses, d.h. geht
die Reise in Richtung Osten sollten die Medikamente vor
Reisebeginn von Tag zu Tag etwas später eingenommen
werden. Vor langen Reisen in westlicher Richtung, ist es
ratsam den Zeitpunkt der Medikamenteneinnahme, täglich
etwas nach vorne zuverlegen. 2.
- Der
menschliche Organismus kommt i.d.R. mit einer Verlängerung
des Tages besser klar, als wenn der Tag durch eine lange
Flugreise verkürzt wird. Der Jetlag ist bei vielen
Menschen also ausgeprägter wenn in östliche Richtung
gereist wird, daher sollten sich Fernreisende die beispielsweise
von Amerika nach Europa oder von Europa nach Asien reisen,
intensiver vor den negativen Auswirkungen eines Jetlags
vorbereiten.2.
- Am
Abreisetag sollte am besten schon kurz vor bzw. nach dem
Abflug, die eingestellten Uhrzeiten auf der Armbanduhr,
dem Laptop, Handy etc. auf die aktuelle Uhrzeit am Zielort
eingestellt werden. Am Zielort ist es zudem wenig ratsam
sich ständig vor Augen zuführen, wie spät
es nun in der Heimat ist.1.
- Nach
der Urlaubsreise sollte dem Organismus noch ein paar Tage
Zeit gegeben werden, sich auf die erneute Zeitumstellung
einzustellen, d.h. nach einer langen Fernreise ist es wenig
ratsam vom Körper direkt Höchstleistung abzuverlangen,
daher sollten Fernreisende noch zusätzliche Urlaubstage
nach Beendigung der Reise zur Regeneration mit einplanen.1.
Quellen:
1. www.rp-online.de
-> Reise -> "Durchhänger nach dem Flug
- So wird der Jetlag nicht so schlimm", 16.08.2010
2. www.focus.de
-> Gesundheit -> Gesund leben: "Jetlag - Behandlung:
Die innere Uhr schnell umstellen", 20.08.2008

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| 18.05.2010 |
Die
Achewolke des Island-Vulkans wird den Flugverkehr über
Deutschland nach aktuellen Prognosen nicht beeinträchtigen
Durch eine wieder einmal verstärkte Vulkanaktivität
des Eyjafjallajökull auf Island, musste aufgrund einer
Aschenwolke über Nordeuropa, der Luftraum über
der Nordsee, teilweise über den Niederlanden, Belgien,
Großbritannien, Irland und großen Teilen von
Skandinavien für den zivilen Flugverkehr gesperrt werden.
Wetterexperten der europäischen Flugaufsicht "Eurocontrolund",
der Deutschen Flugsicherung (DFS) und des Deutschen Wetterdienstes
(DWD) können aber glücklicherweise leichte Entwarnung
bezüglich eines drohenden Flugverbotes über Nordeuropa
und insbesondere über Deutschland geben. Nach der bisherigen
Wetterlage scheint sich die Aschewolke wegen günstigen
Luftströmungen zur Zeit aufzulösen und somit drohe
in dieser Pfingstwoche kein generelles Flugverbot über
Deutschland.
Einige Metreologen weisen allerdings auch daraufhin, dass
sich die günstige Wetterlage jederzeit wieder ändern
und somit auch die Gefahr einer Luftraumsperrung schnell
wieder ansteigen kann. (Quelle: www.rp-online.de
-> Panorama -> Deutschland: "Flughafen Amsterdam
wieder geöffnet - Frankfurt streicht 24 Flüge,
Düsseldorf sechs", 17.05.2010).
| I.
Deutsche Flughäfen: Links
zu den aktuellen Abflugzeiten und Ankunftzeiten
auf deutschen Flughäfen |
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| II.
Europäische Flughäfen: Links
zu den aktuellen Abflugzeiten und Ankunftzeiten
|
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|
III.
allgemeine Informationen:
-
Muster
eines Beschwerdeformulars für
Pauschaltouristen, deren Flüge wegen
der Vulkanasche ausgefallen sind mehr...
-
Die
Rechtslage wenn der Flug wegen eines Vulkanausbruches
ausfällt mehr...
-
Aktuelle
Graphiken über die Ausbreitung der
Aschewolke über Europa (vom "Rheinische
Institut für Umweltforschung"
an der Universität zu Köln)
, die durch den Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull
auf Island verursacht wird, bitte hier
klicken.
|
| IV. Fluggesellschaften |
| Fluggesellschaft |
Servicenummer |
aktuelle Info (Stand 19.04.2010) |
| Air
Berlin / LTU |
00800 / 5 737 8000 |
aktuelle Reiseinfos von Air Berlin
mehr...
|
| Lufthansa |
0800 / 8 50 60 70 |
aktuelle Reiseinfos von Lufthansa
mehr...
|
| Condor |
0180 5 767757 |
aktuelle Reiseinfos von Condor
mehr...
|
| TUIfly |
01805-884400 |
aktuelle Reiseinfos von TUIfly
mehr...
|
| Germanwings |
keine kostengünstige
Servicenummer nur teuere Hotline unter:
0900-19 19 100 (99 ct pro Minute aus dem Festnetz) |
aktuelle Reiseinfos
von Germanwings mehr...
|
| Ryanair |
keine
kostengünstige Servicenummer, aktuelle
Infos nur unter www.ryanair.com oder über
die eine sehr teuere Hotline. |
aktuelle
Reiseinfos von Ryanair mehr...
|
| Air
France |
0180 5 830 830 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter mehr... |
| Austrian
Airlines |
+43 (0)5 1766 2000 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter mehr... |
| British
Airways |
01805-266522 |
aktuelle Reiseinfos
von British Airways (Infos nur auf englisch)
mehr...
|
| Emirates |
0180 542 5652 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter
mehr... |
| Iceland
Express |
04030 187 420 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter
mehr... |
| KLM |
0180 5 830 830 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter mehr... |
| Singapore
Airlines |
069 - 7195200 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter mehr... |
| Spanair |
01805 680 681 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter mehr... |
| Swiss |
0180 300 03 37 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter mehr... |
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| 11.05.2010 |
Die
Katalogpreise von Flugpauschalreisen müssen nicht alle
Flugzuschläge enthalten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH / AZ: I ZR 23/08)
können in einem Reisekatalog, die angegebenen Preise für
eine Flugpauschalreise, um saisonal bedingte Flugzuschläge
bzw. -abschläge schwanken. Bei den Preisangaben muss allerdings
der Reiseveranstalter mit ausreichender Deutlichkeit darauf
hinweisen, dass der angegebene Katalogpreis von dem eigentlichen
Buchungspreis, wegen saisonal bedingten (Saisonzeit) und ortsgebundenen
(Abflughafen) Zu- oder Abschlägen an Fluggebühren,
abweichen kann. Die Differenz zwischen angebenem Katalogpreis
und tatsächlichen Buchungspreis darf aber nicht mehr als
50 Euro betragen.
(Quelle: Westdeutsche Zeitung, Wirtschaft S.16: "Flexible
Flugpreisangaben erlaubt", 30.04.2010) |
| 30.04.2010 |
Die
Rechtslage wenn Flüge wegen höherer Gewalt (z.B.
wegen der Vulkanasche) ausfallen oder stark verspätet
starten
Durch den Vulkanausbruch des Eyjafjallajökull auf Island
war der Luftraum über großen Teilen von Nord-,
Mittel- und Osteuropa über mehrere Tagen gesperrt. Demzufolge
saßen hunderttausende Fluggäste an zahlreichen
Flughäfen fest, weil die Flüge annuliert wurden.
Aus dieser außergewöhnlichen Situation ergeben
sich folgende Fluggastrechte für die betroffenen Passagiere:
-
Allgemeine
Fluggastrechte:
Die Fluggesellschaften sind im Falle eines Flugausfalles
auf jeden Fall dazu verpflichtet den bezahlten Flugpreis
inklusive Steuern und Gebühren zu erstatten oder,
falls der Kunde einverstanden ist, den Flugast kostenfrei
auf einen anderen Flug umzubuchen. Das gleiche gilt für
Kurz- und Mittelstreckenflüge, die mit mehr als fünfstündiger
Verspätung starten.
Nimmt der Fluggast das Angebot der Fluggesellschaft an,
ihn auf den nächst möglichen freien Flug kostenlos
umzubuchen, dann ist die Fluggesellschaft verpflichtet
dem Flugpassagier die zusätzlichen Kosten wie beispielsweise
für Hotelübernachtung(en), Transfers und die
Kosten für zwei Telefonate (bzw. Telefaxe oder E-Mails)
zu erstatten.
Die Wahl des Hotels und des Transportmittels sollte allerdings
vorher mit der Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter
abgesprochen werden, d.h. der Fluggast hat nicht das Recht,
sich für die zusätzliche Übernachtung das
teuerste Luxushotel vor Ort und einen teueren Privattransfer
am Flughafen zu organisieren, und diese Kosten der Fluggesellschaft
in Rechnung zu stellen. In der Regel wird die Fluggesellschaft
nur die Kosten für ein Mittelklassenhotel und den
Preis für den Transfer mit einem öffentlichen
Verkehrsmittel erstatten.
Die Fluggesellschaften sind außerdem dazu verpflichtet
ihre Kunden im Falle einer längeren Wartezeit, mit
Essen und Getränken zu versorgen.
-
Die
Rechtslage wenn der Hinflug wegen höherer Gewalt
annuliert wurde:
Die Fluggesellschaft hat in solchen Fällen das Recht
den Beförderungsvertrag zu kündigen, d.h. sie
ist zwar verpflichtet dem Fluggast den Preis für
das Flugticket inkl. Steuern und Gebühren zu erstatten,
die Transferkosten zum Flughafen und Stornokosten für
das gebuchte Hotel, Mietwagen etc. müssen von der
Fluggesellschaft allerdings nicht erstattet werden.
Bietet die Fluggesellschaft dem Fluggast eine kostenlose
Umbuchung auf einen späteren Flug an, wurde also
der Beförderungsvertrag seitens der Fluggesellschaft
nicht gekündigt, muss sie die zusätzlichen Kosten,
die für den Fluggast wegen des verspäteten Fluges
entstehen, erstatten (also beispielsweise zusätzliche
Transferkosten, Telefonkosten, eventuelle Hotelkosten).
In solchen Fällen ist allerdings die Fluggesellschaft
ebenfalls nicht verpflichtet, für die Stornokosten
für das gebuchte Hotel, Mietwagen etc. am Zielort
aufzukommen.
-
Die
Rechtslage wenn der Rückflug wegen höherer Gewalt
annuliert wurde:
Kann
eine Fluggesellschaft aus witterungsbedingten Umständen
(also wegen höherer Gewalt) nicht am geplanten Zielort
landen, ist die Airline dazu verpflichtet, dass ihre Fluggäste
schnellst möglich das gebuchte Flugziel erreichen,
d.h. entweder durch eine alternative Flugverbindung oder
mit alternativen Verkehrsmittel (Zugfahrt, Fähre, Bus
etc.), dem Fluggast dürfen dabei keine zusätzliche
Kosten entstehen (Erstattung von zusätzlichen Hotelkosten
etc. stehen dem Fluggast ebenfalls zu, s.w.o). Flugpassagiere
dürfen sich allerdings nicht eigenmächtig ein
Taxi mieten, wenn der Flug beispielsweise anstatt in Köln
in Frankfurt gelandet ist. Die Fluggesellschaft ist in solch
einem Fall nur verpflichtet, dem Fluggast die zusätzlichen
Kosten für eine Zugfahrt von Köln nach Frankfurt
zu erstatten.
- Die
Rechtslage wenn der Flug bei einer Fluggesellschaft aus
einem Nicht-EU-Land gebucht wurde:
a.) Die weiter oben genannten Fluggastrechte gelten nur
dann, falls der Flug bei einer Fluggesellschaft gebucht
wurde, die ihren Sitz außerhalb der EU hat, wenn der
Flug in einem EU-Land startet. Die Fluggastrechte gelten
also beispielsweise dann, wenn der Flug von Frankfurt nach
Istanbul mit Turkish Airways annuliert wurde bzw. stark
verspätet startete.
b.) Die in den EU-Bestimmungen festgelegten Fluggastrechte
gelten nicht für Abflüge außerhalb der EU
mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz nicht in einem
EU-Land hat. Die Fluggastrechte gelten also beispielsweise
nicht, wenn der Flug von Istanbul nach Frankfurt
mit Turkish Airways annuliert wurde bzw. stark verspätet
startete.
-
Weil
Flugausfälle wegen eines Vulkanausbruches rechtlich
gesehen aus höherer Gewalt resultieren, stehen den
betroffenen Fluggästen keine weitergehende Kostenerstattungen
bzw. Schadensersatzansprüche zu, die in der EU-Fluggastrechteverordnung
261/2004 geregelt sind (siehe hierzu "Entschädigung
bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung
eines Fluges".).
-
Komplizierter
stellt sich der folgende konstruktierte Fall dar. Wegen
des Vulkanauspruches in Island, annuliert Fluggesellschaft
X den Direktflug von München nach New York, weil
der Luftraum auf der vorgesehenen Flugroute teilweise
gesperrt ist. Fluggesellschaft Y, die auf der gleichen
Flugroute von München nach New York fliegt, hat aufgrund
des Vulkanausbruches die Flugroute nach New York geändert
und musste somit den Flug nicht wie Fluggesellschaft X
annulieren. In solch einem Fall könnten Flugpassagiere
der Fluggesellschaft X durchaus Schadensersatzansprüche
haben. Der rechtliche Nachweis, dass sich die Fluggesellschaft
X nicht um eine alternative Flugroute gekümmert hat,
dürfte allerdings eher schwierig sein bzw. die Schadensersatzansprüche
sind nur in einem teueren Gerichtsverfahren zu klären.
-
Welche
Rechte haben Pauschaltouristen?
Fällt der Flug einer gebuchten Flugpauschalreise
wegen höherer Gewalt aus, sind Pauschaltouristen
von der Kulanz ihres Reiseveranstalters abhängig,
d.h. rechtlich gesehen ist der Reiseveranstalter nicht
verpflichtet in solch einem Fall Schadensersatzansprüche
wegen entgangenen Urlaubsfreude oder zusätzliche
Übernachtungskosten, Reisekosten etc. zu erstatten.
a.) Der Hinflug fällt aus:
Der Reiseveranstalter hat das Recht, wenn eine gebuchte
Pauschalreise wegen höher Gewalt ausfällt, den
Reisevertrag einseitig zu kündigen und dem Kunden
den Reisepreis zu erstatten.
Die Kosten für Leistungen, die nicht Bestandteil
des Reisevertrages sind (z.B. für die Kosten zur
Visabeschaffung) und für die der Reiseveranstalter
in Vorleistung getreten ist, kann der Reiseveranstalter
von seinem Kunden zurück verlangen.
Verschiebt sich der Reisebeginn einer gebuchten zweiwöchigen
Flugpauschalreise wegen höherer Gewalt deutlich um
ein bis drei Tage, hat der Pauschaltourist nicht automatisch
das Recht die Reise kostenlos zu stornieren. Der Reiseveranstalter
ist allerdings verpflichtet, den Reisepreis anteilig um
den / die entgangene(n) Urlaubstag(e) zu mindern.
Bei einer gebuchten kurzen Flugpauschalreise, beispielsweise
eine dreitägige Städtereise, ist dagegen ein
deutlich verspäteter Abflug von mehr als einem Tag
ein erheblicher Reisemangel, der Pauschaltourist hat in
solchen Fällen also das Recht, die Pauschalreise
kostenlos zu stornieren.
Des weiteren müssen Flugpauschalreisende eine geänderte
Flugroute und die damit verbunden zusätzlichen Strapazen
(mehrstündige Busfahrt, Zugfahrt in einem hoffnungslos
überfüllten Zug etc.) akzeptieren. Die Fluggesellschaft
bzw. Reiseveranstalter hat also das Recht, wenn der Flug
wegen höherer Gewalt am planmäßigen Flughafen
ausfällt, die Flugreise von einem anderen Flughafen
zu starten. Die Transportkosten zu dem alternativen Startflughafen
sind natürlich von dem Reiseveranstalter bzw. von
der Fluggesellschaft zu tragen.
b.) Der Rückflug fällt aus:
"Wird der Rückflug wegen der Vulkanasche
annulliert, können Reiseveranstalter und Kunde ebenfalls
wegen höherer Gewalt kündigen. Der Reiseveranstalter
bleibt jedoch verpflichtet, den Reisenden zurückzubefördern.
Wird die vom Reiseveranstalter organisierte andere Rückbeförderung
teurer als der ursprüngliche Flug, müssen sich
Reiseveranstalter und Kunde die Mehrkosten teilen. Häufig
ist allerdings die Fluggesellschaft verpflichtet, den
Rückflug kostenneutral umzubuchen (s.w.o.), so dass
für den Rücktransport keine Mehrkosten entstehen.
Weitere Mehrkosten - etwa Übernachtungskosten - trägt
der Kunde im Verhältnis zum Reiseveranstalter selbst.
Auch hier kann es jedoch Ansprüche gegen die Fluggesellschaft
geben".
Wird bei einem annulierten Rückflug wegen höherer
Gewalt der Reisevertrag seitens des Reiseveranstalters
nicht gekündigt, "bleibt er in der Pflicht
zur vollständigen Erfüllung des Vertrages. Er
muss den Reisenden sobald als möglich zurückbefördern.
Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere Übernachtungen
oder einen teureren Rücktransport als den vereinbarten
Flug, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen. Einen
Rücktransport, der unverhältnismäßig
teurer ist als der annullierte Flug, kann der Reisende
jedoch nicht verlangen. Verschiebt sich der Rücktransport
erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden
berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung des
Reisepreises zu verlangen."
(Quelle: Newsletter vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz: "Rechte bei
Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche",
21.04.2010)
-
Welche
Pflichten haben Flugreisende?
Pauschaltouristen oder Fluggäste einer Fluggesellschaft
müssen sich über die aktuelle Situation bei
ihrem Reiseveranstalter oder Airlines informieren und
deren Anweisungen folgen.

|
| 21.04.2010 |
Das
Flugverbot wegen der Vulkanasche ist an allen deutschen Flughäfen
wieder aufgehoben
Das wegen der Vulkanasche für den zivilen
Flugverkehr verhängte Flugverbot, ist an allen deutschen
Flughäfen wieder aufgehoben. Nach Angaben der europäischen
Flugsicherheitsagentur Eurocontrol (European Organisation
for the Safety of Air Navigation) ist der Luftraum für
den zivilen Flugverkehr nur noch im Norden Frankreichs, über
kleine Teile der Beneluxländern, teilweise über
Österreich, in Norden Großbritanniens sowie über
Schweden gesperrt (Quelle: www.focus.de
-> Reisen -> Fliegen: "Aschewolke verzieht sich",
21.04.2010).
Bis sich der europäische Flugverkehr wieder vollständig
normalisiert, wird es allerdings noch einige Tagen dauern,
d.h. auch in den kommenden Tagen sind an den deutschen Flughäfen
mit erheblichen Flugverspätungen und Flugausfällen
zu rechnen. So wird beispielsweise die Lufthansa an heutigen
Mittwoch von den planmäßig 1800 nur 500 Flüge
starten.
Für Fluggäste und Pauschaltouristen bedeutet dies
auch weiterhin, sich vor der Fahrt zum Flughafen bei dem jeweiligen
Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft über die aktuelle
Situation zu informieren.
Leider sind bedauerlicherweise viele wegen des Vulkanausbruches
auf Island eingerichteten Hotlines der Reiseveranstalter und
Fluggesellschaften hoffnungslos überlastet, oder insbesondere
Billigfluggesellschaften stellen solche Informationsdienste
erst gar nicht zur Verfügung und der Kunde kann sich
nur über eine unverschämt teuere "Servicenummer"
der Budgetairline über die aktuelle Situation informieren.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Links der Flughäfen,
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter mit aktuellen Fluginformationen.
| I. Reiseveranstalter |
| Reiseveranstalter |
Servicenummer |
Link zu aktuellen Reiseinformationen
|
| TUI
(mit den Reisemarken TUI, airtours, Magic Life,
Robinson, 1-2-FLY und Discount Travel) |
0511/567-8000 |
aktuelle Reiseinfos von TUI mehr...
|
| Thomas
Cook Reisen (mit den Reisemarken Thomas
Cook Reisen und Neckermann) |
06171-65 65 190 |
aktuelle Reiseinfos von Thomas Cook
mehr...
|
| Bucher
Reisen und Air Marin |
02132-930 80 |
aktuelle Reiseinfos von Bucher =
Thomas Cook mehr...
|
| DerTour
(mit den Reisemarken DerTour, Meier`s Weltreisen,
ADAC Reisen) |
069-95 88 27 70 |
aktuelle Reiseinfos von DerTour
mehr...
|
| ITS
(mit den Reisemarken ITS, Jahn Reisen, Tjaereborg) |
02203-42 87 5 |
aktuelle Reiseinfos von ITS mehr...
|
| Alltours
|
02 03-36 36 |
aktuelle Reiseinfos von Alltours
mehr...
|
| L'tur
|
00800 21 21
21 00 |
aktuelle Reiseinfos von L'tur mehr...
|
| FTI
(mit den Reisemarken FTI und LAL Sprachreisen) |
089-2525 1000 |
aktuelle Reiseinfos von FTI mehr...
|
| II. Reiseveranstalter |
| Fluggesellschaft |
Servicenummer |
aktuelle Info (Stand 19.04.2010) |
| Air
Berlin / LTU |
00800 / 5 737 8000 |
aktuelle Reiseinfos von Air Berlin
mehr...
|
| Lufthansa |
0800 / 8 50 60 70 |
aktuelle Reiseinfos von Lufthansa
mehr...
|
| Condor |
0180 5 767757 |
aktuelle Reiseinfos von Condor mehr...
|
| TUIfly |
01805-884400 |
aktuelle Reiseinfos von TUIfly mehr...
|
| Germanwings |
keine kostengünstige
Servicenummer nur teuere Hotline unter:
0900-19 19 100 (99 ct pro Minute aus dem Festnetz) |
aktuelle Reiseinfos
von Germanwings mehr...
|
| Ryanair |
keine kostengünstige
Servicenummer, aktuelle Infos nur unter www.ryanair.com
oder über die eine sehr teuere Hotline. |
aktuelle
Reiseinfos von Ryanair mehr...
|
| Air
France |
0180 5 830 830 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter mehr... |
| Austrian
Airlines |
+43 (0)5 1766 2000 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter mehr... |
| British
Airways |
01805-266522 |
aktuelle Reiseinfos
von British Airways (Infos nur auf englisch) mehr...
|
| Emirates |
0180 542 5652 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter
mehr... |
| Iceland
Express |
04030 187 420 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter
mehr... |
| KLM |
0180 5 830 830 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter mehr... |
| Singapore
Airlines |
069 - 7195200 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter mehr... |
| Spanair |
01805 680 681 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter mehr... |
| Swiss |
0180 300 03 37 |
aktuelle Infos über
annullierte Flüge im Internet unter mehr... |
| III.
Deutsche Flughäfen: aktuelle Informationen
über Flugstörungen wegen der Vulkanasche
|
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-
Die
Rechtslage wenn der Flug oder die Reise wegen höherer
Gewalt (z.B. wegen eines Vulkanausbruches) ausfällt
mehr...
-
Aktuelle
Graphiken über die Ausbreitung der Aschewolke über
Europa (vom "Rheinische Institut für Umweltforschung"
an der Universität zu Köln) , die durch den
Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull auf Island
verursacht wird, bitte hier
klicken.

|
| 23.02.2010 |
Viele Fluggesellschaften kassieren unrechtmäßig
zu hohe Stornogebühren
Nach
einer Studie des ADAC zocken viele Fluggesllschaften ihre
Kunden ab, wenn der Fluggast einen gebuchten Flug wieder
storniert. Im Rahmen dieser Studie wurden bei 15 europäischen
Billig-, Charter- und Linienfluggesellschaften vier Wochen
im Voraus innereuropäische Flüge gebucht, diese
Flugbuchungen wurden dann zwei Wochen nach der Buchung
wieder storniert. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist
leider wenig verbraucherfreundlich und einige Fluggesellschaften
halten sich sogar nicht an gültige Gesetze.
Rechtlich gesehen darf zwar eine Fluggesellschaft Stornogebühren
verlangen, wenn ein Flug storniert wird, diese Stornogebühren
dürfen allerdings nur auf den reinen Flugpreis und
auf einen Teil der Flugnebenkosten erhoben werden. Der
Fluggesellschaft ist es also nicht erlaubt die Flugnebenkosten
einzubehalten, die im Falle einer Flugstornierung für
die Airline erst gar nicht anfallen, dazu zählen
beispielsweise Flughafengebühren und Steuern.
Erstaunlicherweise hält sich nach dieser Studie kaum
eine Fluggesellschaft an diese gesetzliche Vorgabe und
im Durchschnitt wurden von den 15 getesteten Fluggesellschaften
nur 56 Prozent der Flugnebenkosten nach einer Stornierung
erstattet. Traditionell schlecht schnitt in dieser Erhebung
die irische Billigfluggesellschaft Ryanair ab, denn die
Iren erstatteten von 76 Euro Flugnebenkosten keinen einzigsten
Euro, die Stornogebühr auf den Gesamtflugpreis lag
2 Wochen vor Reisebeginn also bei 100 Prozent. Nicht viel
besser war das Ergebnis des britischen Billigflieger EasyJet,
hier wurden von einem Gesamtflugpreis von 77 Euro lediglich
12 Euro erstattet.
|
Stornokosten der vom
ADAC getestetn Fluggesellschaften
|
| Fluggesellschaft / Flugstrecke |
Flugpreis inkl. Steuern u. Gebühren |
Erstattung in EUR /
(Erstattung prozentual) |
| SAS / München - Kopenhagen |
191 EUR |
81 EUR (89%) |
| Spanair / München - Madrid |
156 EUR |
79 EUR (89%) |
| Turkish Airlines / München
- Istanbul |
226 EUR |
87 EUR (85%) |
| TUIfly / München - Alicante |
194 EUR |
109 EUR (84%) |
| Condor / München - Istanbul |
226 EUR |
73 EUR (82%) |
| Lufthansa / München - London |
105 EUR |
48 EUR (52%) |
| Germanwings / München -
Berlin |
144 EUR |
33 EUR (49%) |
| Air Berlin / München -
Berlin |
134 EUR |
21 EUR (34%) |
| EasyJet / München - London |
77 EUR |
12 EUR (19%) |
| Ryanair / Hahn - London |
79 EUR |
0 EUR (0%) |
|
Quelle: www.spiegel.de
-> Nachrichten -> Reise -> Aktuell -> Reisen per
Flugzeug: "ADAC-Vergleich - Studie bemängelt
hohe Stornogebühren der Fluglinien", 28.01.2010
|
| 02.02.2010 |
In
Asien liegen die pünktlichsten Flughäfen der Welt,
München ist Europas pünktlichster Flughafen
Die US-amerikanische Firma FlightStats
hat die 50 internationalen Flughäfen mit dem größten
Passagieraufkommen hinsichtlich ihrer Pünktlichkeit untersucht.
Nach dieser Untersuchung zählten im vergangenem Jahr
9 Airports aus Asien zu den 10 Flughäfen weltweit mit
den wenigsten Verspätungen. Der Haneda-Airport in Tokio
landete mit einer Pünktlichkeitsquote von 90,72 Prozent
auf Platz 1 dieser Rangliste, gefolgt vom "Incheon Airport"
in Seoul. Als pünktlichster europäischer Flughafen
wird der Münchener Flughafen mit einer Pünktlichkeitsquote
von 75,95 Prozent auf Rang 14 geführt. Zu den drei unpünktlichsten
großen internationalen Airports zählten 2009 laut
dieser Statistik die Flughäfen London-Gatwick (Pünktlichkeitsquote
54,66%), Istanbul (49,63%) und London-Stansted (48,45%).
|
Die
10 pünktlichsten Flughäfen weltweit*
|
Die
10 pünktlichsten Flughäfen in Europa*
|
| Flughafen |
Pünktlichkeitquote
|
Stadt
/ Flughafen |
Pünktlichkeitquote |
| Tokio
/ Haneda Airport |
90,72% |
München / "Franz Josef Strauß Flughafen" |
75,95% |
| Seoul
/ Incheon Airport |
85,95% |
Amsterdam
/ Schiphol |
74,40% |
| Tokio
/ Narita Airport |
85,71% |
Paris
/ Orly |
70,59% |
| Singapur
/ Changi Airport |
80,38% |
Barcelona
/ Aeropuerto de Barcelona |
69,33% |
| Kuala
Lumpur / Intern. Airport |
79,73% |
Rom
/ Fiumicino |
67,23% |
| Hong
Kong / Intern. Airport |
79,71% |
Frankfurt / Rhein-Main-Flughafen |
66,44% |
| Bangkok
/ Intern. Airport |
79,41% |
Paris
/ Charles de Gaulle |
65,16% |
| Sydney
/ Intern. Airport |
79,38% |
Madrid
/ Barrajas |
63% |
| Taiwan
/ Taoyuan Airport |
79,14% |
London
/ Heathrow |
62,67% |
| Jakarta
/ Intern. Airport |
79,11% |
London
/ Gatwick |
54,66% |
| *Die
pünktlichsten Flughäfen weltweit im Jahr
2009, nach einer Untersuchung durch FlightStats |
|
(Quelle:
www.rp-online.de
-> Reise -> News: "München bester deutscher
Flughafen - Das sind die pünktlichsten Airports der Welt",
18.01.2010

|
| 24.01.2010 |
Örtliche
Reisebüros bieten oftmals günstigere Reisen an als
Online-Reisebüros
Nach einem Preisvergleich durch die Zeitschrift "Computer
Bild" sind die kleinen Reisebüros vor Ort oftmals
günstiger als die großen Internet-Reisebüros.
Im Rahmen dieses Vergleichstests wurden die Preise von 100
Pauschalreisen bei 8 Online-Reisebüros abgefragt und
die Preise von 30 dieser Reiseangebote wurde bei bundesweit
72 Reisebüros abgelichen. Als überraschendes Ergebnis
aus diesem Test resultierte, dass 17 örtliche Reisebüros
die günstigste Pauschalreise anbot und nur fünfmal
waren die kleinen Reisebüros vor Ort am teuersten. In
einem Fall lag der Preisunterschied sogar bei 1.540 Euro,
hier wurde eine 14-tägige Pauschalreise für 2 Personen
nach Dubai von einem Internetportal für 4.372 Euro angeboten,
die gleiche Reise konnte allerdings bei einem örtlichen
Reisebüro für nur 2.832 Euro gebucht werden.
Außerdem wiesen die Tester auf mögliche Kostenfallen
bei einer Online-Reisebuchung hin, als Beispiel hierfür
gelten sehr hohe Kreditkartengebühren, die manche Internet-Reisebuchung
in Rechnung stellen, aber auch voraktivierte Zusatzleistungen
z.B. überteuerte Reiseversicherungen können eine
Reisebuchung unerwünscht verteuern (siehe hierzu auch
unter "Tipps
für eine sichere Online-Reisebuchung").
Als Testsieger wurde in diesem Vergleichstest das Reiseportal
"Travelchannel"
bewertet, gefolgt von Travelscout
24.
(Quelle: www.computerbild.de
-> News -> Internet: "Großer Vergleichstest
von COMPUTER BILD:
Örtliche Reisebüros oft günstiger als Konkurrenz
im Internet", 18.01.2010)

|
| 22.10.09 |
Übersicht
neuer Kreuzfahrtschiffe, die 2009 Kreuzfahrten in der Nordsee,
Ostsee, im Mittelmeer und in der Karibik anbieten
Aufgrund
des anhaltenden Kreuzfahrt-Boom lassen die Reedereien jedes
Jahr immer größere und modernere Kreuzfahrtschiffe
vom Stabel laufen. Nachfolgend finden Sie eine Liste von
neun neuen Kreuzfahrtschiffe, die 2010 in See stechen.
|
9
neue Kreuzfahrtschiffe, die 2010 Kreuzfahrten
für europäische Touristen anbieten
|
| Schiff
/ Reederei 1 |
Schiffsinfos
und Besonderheiten1 + 2 |
online
buchen |
AIDAblu
/ Aida Cruises (Deutschland)
Übersicht der Kreuzfahrtrouten 2010 von der
AIDA-Kreuzfahrtflotte bitte hier
klicken |
Die
AIDAblu ist 252 m lang, ca. 32 m breit und verfügt
über 1.088 Passagierkabinen. Dieses Kreuzfahrtschiff
verfügt über 7 Restaurants, 13 Bars,
einem 2.602 qm großen Spa- / Wellnessbereich
und über ein eigenes Brauhaus.
Besatzungsstärke = 607
Die Jungfernfahrt startet am 09.02.2010 in Hamburg
(11-tägige Kreuzfahrt: Hamburg - Le Havre
/ Paris - La Coruna - Lissabon - Cádiz
- Valencia - Barcelona - Palma de Mallorca.
Im März und April kreuzt die AIDAblu in der
Nordsee ab / bis Hamburg - Le Havre, Dover / London
- Antwerpen - Amsterdam - Hamburg.
Ab Mai 2010 heißt es für die AIDAblu
Leinen los zu der Ostsseeroute ab Warnemünde
- Tallinn - St. Petersburg - Helsinki - Stockholm
- Danzig - Kopenhagen - Warnemünde |
www.aida.de
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interessanten See- und Flußkreuzfahrten
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|
Costa
Deliziosa / Costa Crociere (Italien)
Empfehlenswerte
Kreuzfahrtrouten der Costa-Kreuzfahrtflotte
bitte hier
klicken
|
Die
Costa Deliziosa ist das Schwesterschiff der Costa
Luminosa.
techn. Daten der Costa Luminosa
Kabinen: 1.130 (23 behindertengerecht)
max. Passagierzahl: 2.826
Besatzung: 921
Länge: 294 m / Breite: ca. 32 m
Routen der Costa Deliziosa von Februar bis Oktober
2010:
1.) Jungfernfahrt: Start am 05.02.2010 in Savona
(Norditalien) - Ägypten - Jemen - Oman -
V.A. Emirates
2.) von Februar bis April: Orient-Kreuzfahrt:
Dubai - Oman - Abu Dhabi - Bahrain
3.) ab 13. Juni - 29. August: verschiedene Ost-
und Nordseekreuzfahrten ab Kopenhagen
4.) ab dem 02.Oktober: Kreuzfahrten "östliches
Mittelmeer" ab Savona.
Kreuzfahrten mit einem Schiff der Costa-Flotte
direkt bei Costa Crociere günstig bitte hier
klicken
|
Sonerangebote von Kreuzfahrten mit einem Schiff
der Costa-Flotte bitte hier
klicken
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| Celebrity
Eclipse / Celebrity Cruises (USA) |
techn.
Daten der Celebrity Eclipse
max. Passagierzahl: 2.850
Länge: 317 m / Breite: ca. 32 m
Besonderheit: Alle 3 Schiffe der Celebrity-Flotte
verfügen über einen echten Rasen auf
den Oberdecks der Schiffe.
Routen der Celebrity Eclipse von Mai bis Oktober
2010:
1.) im April und Mai: Southampton (England) -
Cork (Ireland) - Southampton
2.) im Juni: Southampton - Zeebrugge - Warnemunde
- Stockholm - Tallinn - St. Petersburg - Helsinki
- Copenhagen - Southampton
3.) im Juli und August: Southampton - Vigo (Spain)
- Lissabon - Gibraltar - Barcelona - Toulon -
Palma De Mallorca - Cadiz - Southampton
4.) im September und Oktober: Southampton - Cadiz
- Cagliari - Split - Venedig - Dubrovnik - Palermo
- Malaga - Southampton |
www.celebritycruises.com
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| Seabourn
Sojourn / Seabourn (USA) |
Die
Seabourn Sojourn ist ein relativ kleines, aber
sehr luxuriöses Kreuzfahrtschiff. Die Jungfernfahrt
startet im Juni 2010
max. Passagierzahl: 450
Kabinen: 295 (alle mit Meerblick, die "kleinste"
Kabine ist 27,5 qm und die größte Kabine
ist 130 qm groß)
Routen der Seabourn Sojourn von Juni bis Dezember
2010:
1.) im Juni und Juli: Nordseekreuzfahrten ab Dover
2.) im Juli, August und September: Nordsee- und
Ostseekreuzfahrten ab Kopenhagen
3.) im Oktober: Atlantik- u. Mittelmeerkreuzfahrten
ab Lissabon
4.) im November und Dezember: Kreuzfahrten ab
Fort Lauderdale (Florida / USA)
|
www.seabourn.com
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| Nieuw
Amsterdam / Holland America Lin (USA) |
Das
Kreuzfahrtschiff "Nieuw Amsterdam" startet
am 4. Juli 2010 zu ihrer Jungfernfahrt ab Vendig.
Dieses 5-Sterne-Kreuzfahrtschiff bietet Platz
für 2.106 Passagiere.
Routen der Nieuw Amsterdam von Juli bis Dezember
2010:
1.) im Juli: Mittelmeerkreuzfahrten (östliches
Mittelmeer) ab Venedig
2.) im August und September: Mittelmeerkreuzfahrten
ab Barcelona
3.) im November und Dezember: Karibikkreuzfahrten
ab Fort Lauderdale (Florida / USA)
|
www.hollandamerica.com
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| Norwegian
Epic / NCL Corporation Ltd (Bahamas) |
Die
Norwegian Epic startet im Juli 2010 ab London
zu ihrer Jungfernfahrt nach New York.
techn. Daten:
Länge: ca. 330 m
max. Passagierzahl: 4.200
Besonderheiten: das Schiff verfügt über
eine Eisbar
Routen der Norwegian Epic von August bis Dezember
2010:
ab Miami (Florida / USA) Kreuzfahrten durch die
westliche und östliche Karibik
|
www.epic.ncl.de
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| Queen
Elizabeth / Cunard Line (England) |
Die
Queen Elizabeth ist das etwas kleinere Schwesterschiff
der "Queen Mary 2". Die Jungfernfahrt
der Queen Elizabeth startet am 12. Oktober von
Southampton zu den Kanaren und wieder zurück
nach England.
techn. Daten:
Länge: ca. 294 m | Breite: ca 32 m
max. Passagierzahl: 2.058
Kabinen-Anzahl: 1.029
Routen der Queen Elizabeth von Oktober 2010 bis
Januar 2011:
1.) 25.10.2010: Southampton - westliches Mittelmeer
- Southampton
2.) 08.11.10: Southampton - Mittelmeer / Ägäis
- Southampton
3.) 26.11.10: Southampton - Benelux - Frankreich
- Southampton
4.) 01.12.10: Southampton - Spanien - Portugal
- Southampton
5.) Weihnachts- und Neujahrskreuzfahrt (ab 14.12.2010):
Southampton - Karibik - Southampton
6.) Weltreise vom 05.01.2011 bis 19.04.2011: Southampton
- New York - Fort Lauderdale - Mittelamerika -
Karibik - Hawai - Südsee - Neuseeland - Australien
- Bali - Hong Kong - Vietnam - Thailand - Malaysia
- Indien - Arabisches Meer - Griechenland - Italien
- Lissabon - Southampton
|
www.cunard.com
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| Allure
of the Seas / Royal Caribbean Cruises Ltd
(USA) |
Die
"Allure of the Seas" wird bei ihrer
Jungfernfahrt im Dezember 2010 eines der größten
Kreuzfahrtschiffe der Welt sein.
techn. Daten:
Länge: ca. 361 m | Breite: ca 45 m
max. Passagierzahl: 5.400
Kabinen-Anzahl: 2.700
Besatzung: 1.027 Crewmitglieder
Routen der "Allure of the Seas":
ab Dezember 2010 bis Juli 2011: ab Fort Lauderdale
(Florida / USA) verschiedene Kreuzfahrtrouten
durch die westliche und östliche Karibik.
|
www.royalcaribbean.com
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| MSC
Magnifica / MSC Kreuzfahrten (Deutschland) |
Für
die MSC Magnifica heißt es am 7. März
2010 Leinen los zur Jungfernfahrt ab Hamburg via
Portugal und Mallorca nach Venedig.
techn. Daten:
Länge: ca. 294 m | Breite: ca 32 m
max. Passagierzahl: 2.518
Kabinen-Anzahl: 1.259
Besatzung: 1.027 Crewmitglieder
Routen der MSC Magnifica von März bis November
2010:
von März bis November: Mittelmeerkreuzfahrten
ab Venedig - Griechenland - Türkei - Kroatien
- Venedig
|
www.msc-kreuzfahrten.com
Preisvergleich der wichtigsten Veranstaltern von
interessanten See- und Flußkreuzfahrten
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| Sea
Cloud Hussar / Sea Cloud Cruises (Deutschland) |
Die
"Sea Cloud Hussar" ist wenn sie am 30.Juni
2010 zu ihrer Jungfernfahrt ausläuft das
größte Dreimast-Passagier-Segelschiff
der Welt. Die Jungfernfahrt startet in Hamburg
nach Norwegen und wieder zurück nach Hamburg.
Auf diesem Luxus-Segelschiff können nur 136
Passagiere, allerdings sehr komfortabel, mitreisen.
90 Crewmitglieder sorgen dafür, dass die
Schiffsgäste eine einzigartige Kreuzfahrt
erleben.
Routen der "Sea Cloud Hussar" von Juli
bis März 2011:
1.) im Juli: Nordseekreuzfahrten ab Hamburg
2.) im August: Mittelmeerkreuzfahrten (westliches
Mittelmeer) ab Malaga, Nizza und Valletta
3.) im September: Mittelmeerkreuzfahrten (östliches
Mittelmee) ab Venedig
4.) im November: Mittelmeerkreuzfahrten (östliches
Mittelmeer) ab Piräus und Larnaca
5.) ab Dezember 2010 bis März 2011: Kreuzfahrten
durch das Arabische Meer ab Dubai
|
www.seacloud.com
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interessanten See- und Flußkreuzfahrten
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|
-
www.bild.de:
-> Lifestyle -> Reise: " Leinen los! Das
sind die neuen Kreuzfahrtschiffe 2010", 20.10.2009
- eigene Recherche
|
|
22.07.09
|
Empfehlenswerte
Anbieter von preiswerten See- und Flusskreuzfahrten
Das "Deutsche Institut für Service-Qualität"
hat 25 Anbieter von Fluß- und Seekreuzfahrten analysiert.
Im Rahmen dieses Testes wurden 750 verdeckte Anfragen per
Telefon und E-Mail an die Anbieter von Schiffsreisen gestellt.
Dabei wurden die Serviceleistungen, mit einer Gewichtung von
80 Prozent, und das Leistungsangebot im Allgemeinen (Gewichtung
20 Prozent) bewertet. Zu den Serviceleistungen zählen
beispielsweise die Hilfsbereitschaft und Fachkompetenz der
Mitarbeiter, die Bedienungsfreundlichkeit der Webseiten, die
Preispolitik der Reedereien und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Stornobedingungen). Zur Bewertung des Leistungsangebot wurden
die Preise für je zehn unterschiedlichen Reisen beurteilt.
In der Kategorie Seekreuzfahrten schnitt in diesem Test die
Reederei AIDA Cruise am besten ab, dabei konnte der Anbieter
besonders mit den angebotenen Serviceleistungen und günstigen
Kreuzfahrten mit hohen Frühbucherrabatten und Kinderermäßigungen
punkten. In der Kategorie Flußkreuzfahrten wurde A-Rosa
am besten bewertet. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie
die 5 besten Anbietern von Schiffsreisen.
I.
Bester Anbieter von Seekreuzfahrten
|
|
Reederei
/ Link zum Anbieter
|
Bewertung
|
| AIDA
Cruise |
Rang
1 (Gesamtergebnis 95,5 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 1) / Teilergebnis
Leistungsangebot (Platz 2)
|
| Princess
Cruises |
Rang
2 (Gesamtergebnis 83,2 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 2) / Teilergebnis
Leistungsangebot (Platz 5)
|
| Hapag-Lloyd
Kreuzfahrten |
Rang
3 (Gesamtergebnis 82,2 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 3) / Teilergebnis
Leistungsangebot (Platz 3)
|
| Carnival
Cruise Line |
Rang
4 (Gesamtergebnis 65,3 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 4) / Teilergebnis
Leistungsangebot (Platz 10)
|
| Costa
Kreuzfahrten |
Rang
5 (Gesamtergebnis 62,9 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 6) / Teilergebnis
Leistungsangebot (Platz 6)
|
| *Der
Kreuzfahrtanbieter "Holland
America Line" belegte in der Kategorie
"Leistungsangebot" Rang 1, wegen den nur
durchschnittlichen bewerteten Serviceleistungen
belegte dieser Anbieter allerdings nur Platz 8 in
der Gesamtwertung. |
II.
Bester Anbieter von Flußkreuzfahrten
|
|
Reederei
/ Link zum Anbieter
|
Bewertung
|
| A-Rosa
Flussschiff |
Rang
1 (Gesamtergebnis 93,1 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 1) / Teilergebnis
Leistungsangebot (Platz 3)
|
Deilmann-Flußkreuzfahrten
*siehe hierzu allerdings, Artikel von spiegel-online
"Reederei
Deilmann gibt Flusskreuzfahrten auf" |
Rang
2 (Gesamtergebnis 20,0 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 6) / Teilergebnis
Leistungsangebot (Platz 1)
|
| Premicon
Line |
Rang
3 (Gesamtergebnis 16,2 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 4) / Teilergebnis
Leistungsangebot (Platz 2)
|
| Phoenix
Reisen |
Rang
4 (Gesamtergebnis 14,6 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 2) / Teilergebnis
Leistungsangebot (Platz 5)
|
| Viking
Flusskreuzfahrten |
Rang
5 (Gesamtergebnis 8,3 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 5) / Teilergebnis
Leistungsangebot (Platz 4)
|
|
(Quelle: www.disq.de
-> Studien: "Studie Kreuzfahrtanbieter (Juni 2009)",
16.07.2009)
Kreuzfahrtangebote
von AIDA und Costa:
- Empfehlenswerte
Kreuzfahrtrouten in Nord- und Südeuropa mehr...
- Aktuelle
Sonderangebote (Last Minute-Kreuzfahrten und Kreuzfahrten
mit besonders hohen Frühbucherrabatten) von Seereisen
mit einem AIDA-Clubschiff mehr...
- Kreuzfahrten
mit einem Costa-Kreuzfahrtschiff online buchen mehr...

|
|
23.04.09
|
Reiserecht
und Kreuzfahrt: Reisepreisminderung wenn der geplante Routenverlauf
geändert wird
Ein Ehepaar hatte eine 8-tägige Ostseekreuzfahrt ab Kiel
unternommen. In dem Reiseprospekt des Reiseveranstalters wurde
die Route dieser Ostseekreuzfahrt folgendermaßen angegeben:
8-tägige Ostseekreuzfahrt ab Kiel über Visby (Gotland
/ Schweden), Tallinn (Eastland), St. Petersburg (Russland)
, Stockholm (Schweden) und Kopenhagen (Dänemark) wieder
zurück nach Kiel. Des weiteren wurde in den Reiseunterlagen
ein 17-stündiger Aufenthalt im Stadthafen von Stockholm
versprochen.
Allerdings wurde den Kreuzfahrtteilnehmern schon kurz nach
dem Ablegen in Kiel mitgeteilt, dass aus zeitlichen Gründen
nicht der Stadthafen von Stockholm, sondern Nynashamn das
alternative Ziel dieser Kreuzfahrt sei. Für Kreuzfahrtteilnehmer,
die das 60 Kilometer entfernt Stockholm besichtigen wollten,
würde ein Bustranfer organisiert werden.
Weil für die Eheleute aus ihrer Sicht ein Höhepunkt
der gebuchten Ostseekreuzfahrt ausgefallen ist, verklagten
sie den Reiseveranstalter auf 25 Prozent Reisepreisminderung.
Der Reiseveranstalter verweigerte allerdings die anteilige
Rückzahlung des Reisepreises und somit landete die Sache
vor dem Amtsgericht (AZ: 262 C 1337/09).
Die Richter verurteilten den Reiseveranstalter auf Rückzahlung
von 599,50 Euro (entspricht 25 Prozent des gesamten Reisepreis)
mit der Begründung, dass bei dieser 8-tägigen Ostseekreuzfahrt
tatsächlich ein Höhepunkt der gesamten Kreuzfahrt
ausgefallen ist und ein mehrstündiger Bustransfer von
Nynashamn nach Stockholm nicht als Alternative für eine
Seereise durch die landschaftlich beeindruckenden Insellandschaft
der stockholmer Schären gelten könne.
(Quelle: www.sueddeutsche.de
-> Reise -> Aktuellea :"Recht auf Kreuzfahrt:
Landgang entgangen", 21.04.2009)
- Empfehlenswerte
und preiswerte Kreuzfahrtrouten von guten Reiseveranstaltern
mehr...
- weitere
Rechtsurteile aus dem Gebiet Reiserecht mehr...

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...

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letzte
Aktualisierung:
26.08.10 13:12
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