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aktuelle Reisenews aus der Reisebranche

26.05.2010 Tipps gegen die negativen Auswirkungen eines Jatlags nach einer langen Flugreise
Der Organismus, speziell der natürliche Wach- und Schlafrhythmus, wird bei vielen Menschen nach einer langen Flugreise, bei der mehrere Zeitzonen in relativ kurzer Zeit überschritten werden, mehr oder weniger stark gestört. Dieses Phänomen wird von den Reisemedizinern als Jetlag bezeichnet, dessen Folgen "Schlafstörungen, Schwindel, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Verdauungsstörungen - und schlechte Laune" sein können. Der Jetlag ist also kein Problem nach einer langen Flugreise, bei der nur zwei oder drei Zeitzonen (beispielsweise nach einer elfstündigen Flugreise nach Südafrika) überschritten werden. Auch eine lange Seereise, die über mehrere Zeitzonen führt, ist i.d.R. für den menschlichen Organismus bezüglich des Jetlags kein Problem, weil dabei die Zeitzonen über einen sehr langen Zeitraum von mehreren Tagen überschritten werden. 1.
Nachfolgend finden Sie einige Tipps, wie den negativen gesundheitlichen Folgen eines Jetlags entgegengewirkt werden kann.
  • Fernreisende sollten versuchen ihren Schlafrhythmus mehrere Tage vor Reisebeginn entsprechend dem Flugziel anzupassen, d.h. geht die Reise in Richtung Westen (z.B. nach Amerika) kann es hilfreich sein, jeden Tag etwas früher schlafen zu gehen, außerdem sollten während der Flugreise nur kurze Nickerchen gehalten werden.2.
    Bei Reisen in Richtung Osten, also beispielsweise nach Südostasien, sollte Tag für Tag etwas später zu Bett gegangen und am besten während der Flugreise möglichst lange geschlafen werden.2.
  • Insbesondere chronisch Kranke müssen sich vor einer langen Reise über mehrere Zeitzonen besonders gut vorbereiten und sollten auf jeden Fall ihren Hausarzt zu Rate ziehen. Bezüglich der zeitigen Medikamenteneinnahme gilt dabei das Gleiche wie für die Anpassung des Schlafrhythmuses, d.h. geht die Reise in Richtung Osten sollten die Medikamente vor Reisebeginn von Tag zu Tag etwas später eingenommen werden. Vor langen Reisen in westlicher Richtung, ist es ratsam den Zeitpunkt der Medikamenteneinnahme, täglich etwas nach vorne zuverlegen. 2.
  • Der menschliche Organismus kommt i.d.R. mit einer Verlängerung des Tages besser klar, als wenn der Tag durch eine lange Flugreise verkürzt wird. Der Jetlag ist bei vielen Menschen also ausgeprägter wenn in östliche Richtung gereist wird, daher sollten sich Fernreisende die beispielsweise von Amerika nach Europa oder von Europa nach Asien reisen, intensiver vor den negativen Auswirkungen eines Jetlags vorbereiten.2.
  • Am Abreisetag sollte am besten schon kurz vor bzw. nach dem Abflug, die eingestellten Uhrzeiten auf der Armbanduhr, dem Laptop, Handy etc. auf die aktuelle Uhrzeit am Zielort eingestellt werden. Am Zielort ist es zudem wenig ratsam sich ständig vor Augen zuführen, wie spät es nun in der Heimat ist.1.
  • Nach der Urlaubsreise sollte dem Organismus noch ein paar Tage Zeit gegeben werden, sich auf die erneute Zeitumstellung einzustellen, d.h. nach einer langen Fernreise ist es wenig ratsam vom Körper direkt Höchstleistung abzuverlangen, daher sollten Fernreisende noch zusätzliche Urlaubstage nach Beendigung der Reise zur Regeneration mit einplanen.1.
    Quellen:
    1. www.rp-online.de -> Reise -> "Durchhänger nach dem Flug - So wird der Jetlag nicht so schlimm", 16.08.2010
    2. www.focus.de -> Gesundheit -> Gesund leben: "Jetlag - Behandlung: Die innere Uhr schnell umstellen", 20.08.2008

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18.05.2010
Die Achewolke des Island-Vulkans wird den Flugverkehr über Deutschland nach aktuellen Prognosen nicht beeinträchtigen
Durch eine wieder einmal verstärkte Vulkanaktivität des Eyjafjallajökull auf Island, musste aufgrund einer Aschenwolke über Nordeuropa, der Luftraum über der Nordsee, teilweise über den Niederlanden, Belgien, Großbritannien, Irland und großen Teilen von Skandinavien für den zivilen Flugverkehr gesperrt werden.
Wetterexperten der europäischen Flugaufsicht "Eurocontrolund", der Deutschen Flugsicherung (DFS) und des Deutschen Wetterdienstes (DWD) können aber glücklicherweise leichte Entwarnung bezüglich eines drohenden Flugverbotes über Nordeuropa und insbesondere über Deutschland geben. Nach der bisherigen Wetterlage scheint sich die Aschewolke wegen günstigen Luftströmungen zur Zeit aufzulösen und somit drohe in dieser Pfingstwoche kein generelles Flugverbot über Deutschland.
Einige Metreologen weisen allerdings auch daraufhin, dass sich die günstige Wetterlage jederzeit wieder ändern und somit auch die Gefahr einer Luftraumsperrung schnell wieder ansteigen kann. (Quelle: www.rp-online.de -> Panorama -> Deutschland: "Flughafen Amsterdam wieder geöffnet - Frankfurt streicht 24 Flüge, Düsseldorf sechs", 17.05.2010).


I. Deutsche Flughäfen: Links zu den aktuellen Abflugzeiten und Ankunftzeiten auf deutschen Flughäfen
II. Europäische Flughäfen: Links zu den aktuellen Abflugzeiten und Ankunftzeiten

III. allgemeine Informationen:

  • Muster eines Beschwerdeformulars für Pauschaltouristen, deren Flüge wegen der Vulkanasche ausgefallen sind mehr...
  • Die Rechtslage wenn der Flug wegen eines Vulkanausbruches ausfällt mehr...
  • Aktuelle Graphiken über die Ausbreitung der Aschewolke über Europa (vom "Rheinische Institut für Umweltforschung" an der Universität zu Köln) , die durch den Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull auf Island verursacht wird, bitte hier klicken.
IV. Fluggesellschaften
Fluggesellschaft Servicenummer aktuelle Info (Stand 19.04.2010)
Air Berlin / LTU 00800 / 5 737 8000 aktuelle Reiseinfos von Air Berlin mehr...
Lufthansa 0800 / 8 50 60 70 aktuelle Reiseinfos von Lufthansa mehr...
Condor 0180 5 767757 aktuelle Reiseinfos von Condor mehr...
TUIfly 01805-884400 aktuelle Reiseinfos von TUIfly mehr...
Germanwings keine kostengünstige Servicenummer nur teuere Hotline unter:
0900-19 19 100 (99 ct pro Minute aus dem Festnetz)
aktuelle Reiseinfos von Germanwings mehr...
Ryanair keine kostengünstige Servicenummer, aktuelle Infos nur unter www.ryanair.com oder über die eine sehr teuere Hotline. aktuelle Reiseinfos von Ryanair mehr...
Air France 0180 5 830 830 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
Austrian Airlines +43 (0)5 1766 2000 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
British Airways 01805-266522 aktuelle Reiseinfos von British Airways (Infos nur auf englisch) mehr...
Emirates 0180 542 5652 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
Iceland Express 04030 187 420 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
KLM 0180 5 830 830 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
Singapore Airlines 069 - 7195200 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
Spanair 01805 680 681 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
Swiss 0180 300 03 37 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...

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11.05.2010 Die Katalogpreise von Flugpauschalreisen müssen nicht alle Flugzuschläge enthalten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH / AZ: I ZR 23/08) können in einem Reisekatalog, die angegebenen Preise für eine Flugpauschalreise, um saisonal bedingte Flugzuschläge bzw. -abschläge schwanken. Bei den Preisangaben muss allerdings der Reiseveranstalter mit ausreichender Deutlichkeit darauf hinweisen, dass der angegebene Katalogpreis von dem eigentlichen Buchungspreis, wegen saisonal bedingten (Saisonzeit) und ortsgebundenen (Abflughafen) Zu- oder Abschlägen an Fluggebühren, abweichen kann. Die Differenz zwischen angebenem Katalogpreis und tatsächlichen Buchungspreis darf aber nicht mehr als 50 Euro betragen.
(Quelle: Westdeutsche Zeitung, Wirtschaft S.16: "Flexible Flugpreisangaben erlaubt", 30.04.2010)
30.04.2010
Die Rechtslage wenn Flüge wegen höherer Gewalt (z.B. wegen der Vulkanasche) ausfallen oder stark verspätet starten
Durch den Vulkanausbruch des Eyjafjallajökull auf Island war der Luftraum über großen Teilen von Nord-, Mittel- und Osteuropa über mehrere Tagen gesperrt. Demzufolge saßen hunderttausende Fluggäste an zahlreichen Flughäfen fest, weil die Flüge annuliert wurden. Aus dieser außergewöhnlichen Situation ergeben sich folgende Fluggastrechte für die betroffenen Passagiere:
  1. Allgemeine Fluggastrechte:
    Die Fluggesellschaften sind im Falle eines Flugausfalles auf jeden Fall dazu verpflichtet den bezahlten Flugpreis inklusive Steuern und Gebühren zu erstatten oder, falls der Kunde einverstanden ist, den Flugast kostenfrei auf einen anderen Flug umzubuchen. Das gleiche gilt für Kurz- und Mittelstreckenflüge, die mit mehr als fünfstündiger Verspätung starten.
    Nimmt der Fluggast das Angebot der Fluggesellschaft an, ihn auf den nächst möglichen freien Flug kostenlos umzubuchen, dann ist die Fluggesellschaft verpflichtet dem Flugpassagier die zusätzlichen Kosten wie beispielsweise für Hotelübernachtung(en), Transfers und die Kosten für zwei Telefonate (bzw. Telefaxe oder E-Mails) zu erstatten.
    Die Wahl des Hotels und des Transportmittels sollte allerdings vorher mit der Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter abgesprochen werden, d.h. der Fluggast hat nicht das Recht, sich für die zusätzliche Übernachtung das teuerste Luxushotel vor Ort und einen teueren Privattransfer am Flughafen zu organisieren, und diese Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen. In der Regel wird die Fluggesellschaft nur die Kosten für ein Mittelklassenhotel und den Preis für den Transfer mit einem öffentlichen Verkehrsmittel erstatten.
    Die Fluggesellschaften sind außerdem dazu verpflichtet ihre Kunden im Falle einer längeren Wartezeit, mit Essen und Getränken zu versorgen.
  2. Die Rechtslage wenn der Hinflug wegen höherer Gewalt annuliert wurde:
    Die Fluggesellschaft hat in solchen Fällen das Recht den Beförderungsvertrag zu kündigen, d.h. sie ist zwar verpflichtet dem Fluggast den Preis für das Flugticket inkl. Steuern und Gebühren zu erstatten, die Transferkosten zum Flughafen und Stornokosten für das gebuchte Hotel, Mietwagen etc. müssen von der Fluggesellschaft allerdings nicht erstattet werden.
    Bietet die Fluggesellschaft dem Fluggast eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug an, wurde also der Beförderungsvertrag seitens der Fluggesellschaft nicht gekündigt, muss sie die zusätzlichen Kosten, die für den Fluggast wegen des verspäteten Fluges entstehen, erstatten (also beispielsweise zusätzliche Transferkosten, Telefonkosten, eventuelle Hotelkosten). In solchen Fällen ist allerdings die Fluggesellschaft ebenfalls nicht verpflichtet, für die Stornokosten für das gebuchte Hotel, Mietwagen etc. am Zielort aufzukommen.
  3. Die Rechtslage wenn der Rückflug wegen höherer Gewalt annuliert wurde:
    Kann eine Fluggesellschaft aus witterungsbedingten Umständen (also wegen höherer Gewalt) nicht am geplanten Zielort landen, ist die Airline dazu verpflichtet, dass ihre Fluggäste schnellst möglich das gebuchte Flugziel erreichen, d.h. entweder durch eine alternative Flugverbindung oder mit alternativen Verkehrsmittel (Zugfahrt, Fähre, Bus etc.), dem Fluggast dürfen dabei keine zusätzliche Kosten entstehen (Erstattung von zusätzlichen Hotelkosten etc. stehen dem Fluggast ebenfalls zu, s.w.o). Flugpassagiere dürfen sich allerdings nicht eigenmächtig ein Taxi mieten, wenn der Flug beispielsweise anstatt in Köln in Frankfurt gelandet ist. Die Fluggesellschaft ist in solch einem Fall nur verpflichtet, dem Fluggast die zusätzlichen Kosten für eine Zugfahrt von Köln nach Frankfurt zu erstatten.

  4. Die Rechtslage wenn der Flug bei einer Fluggesellschaft aus einem Nicht-EU-Land gebucht wurde:
    a.) Die weiter oben genannten Fluggastrechte gelten nur dann, falls der Flug bei einer Fluggesellschaft gebucht wurde, die ihren Sitz außerhalb der EU hat, wenn der Flug in einem EU-Land startet. Die Fluggastrechte gelten also beispielsweise dann, wenn der Flug von Frankfurt nach Istanbul mit Turkish Airways annuliert wurde bzw. stark verspätet startete.
    b.) Die in den EU-Bestimmungen festgelegten Fluggastrechte gelten nicht für Abflüge außerhalb der EU mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz nicht in einem EU-Land hat. Die Fluggastrechte gelten also beispielsweise nicht, wenn der Flug von Istanbul nach Frankfurt mit Turkish Airways annuliert wurde bzw. stark verspätet startete.
  5. Weil Flugausfälle wegen eines Vulkanausbruches rechtlich gesehen aus höherer Gewalt resultieren, stehen den betroffenen Fluggästen keine weitergehende Kostenerstattungen bzw. Schadensersatzansprüche zu, die in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt sind (siehe hierzu "Entschädigung bei Überbuchung, Annulierung oder Verspätung eines Fluges".).
  6. Komplizierter stellt sich der folgende konstruktierte Fall dar. Wegen des Vulkanauspruches in Island, annuliert Fluggesellschaft X den Direktflug von München nach New York, weil der Luftraum auf der vorgesehenen Flugroute teilweise gesperrt ist. Fluggesellschaft Y, die auf der gleichen Flugroute von München nach New York fliegt, hat aufgrund des Vulkanausbruches die Flugroute nach New York geändert und musste somit den Flug nicht wie Fluggesellschaft X annulieren. In solch einem Fall könnten Flugpassagiere der Fluggesellschaft X durchaus Schadensersatzansprüche haben. Der rechtliche Nachweis, dass sich die Fluggesellschaft X nicht um eine alternative Flugroute gekümmert hat, dürfte allerdings eher schwierig sein bzw. die Schadensersatzansprüche sind nur in einem teueren Gerichtsverfahren zu klären.
  7. Welche Rechte haben Pauschaltouristen?
    Fällt der Flug einer gebuchten Flugpauschalreise wegen höherer Gewalt aus, sind Pauschaltouristen von der Kulanz ihres Reiseveranstalters abhängig, d.h. rechtlich gesehen ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet in solch einem Fall Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Urlaubsfreude oder zusätzliche Übernachtungskosten, Reisekosten etc. zu erstatten.
    a.) Der Hinflug fällt aus:
    Der Reiseveranstalter hat das Recht, wenn eine gebuchte Pauschalreise wegen höher Gewalt ausfällt, den Reisevertrag einseitig zu kündigen und dem Kunden den Reisepreis zu erstatten.
    Die Kosten für Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind (z.B. für die Kosten zur Visabeschaffung) und für die der Reiseveranstalter in Vorleistung getreten ist, kann der Reiseveranstalter von seinem Kunden zurück verlangen.
    Verschiebt sich der Reisebeginn einer gebuchten zweiwöchigen Flugpauschalreise wegen höherer Gewalt deutlich um ein bis drei Tage, hat der Pauschaltourist nicht automatisch das Recht die Reise kostenlos zu stornieren. Der Reiseveranstalter ist allerdings verpflichtet, den Reisepreis anteilig um den / die entgangene(n) Urlaubstag(e) zu mindern.
    Bei einer gebuchten kurzen Flugpauschalreise, beispielsweise eine dreitägige Städtereise, ist dagegen ein deutlich verspäteter Abflug von mehr als einem Tag ein erheblicher Reisemangel, der Pauschaltourist hat in solchen Fällen also das Recht, die Pauschalreise kostenlos zu stornieren.
    Des weiteren müssen Flugpauschalreisende eine geänderte Flugroute und die damit verbunden zusätzlichen Strapazen (mehrstündige Busfahrt, Zugfahrt in einem hoffnungslos überfüllten Zug etc.) akzeptieren. Die Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter hat also das Recht, wenn der Flug wegen höherer Gewalt am planmäßigen Flughafen ausfällt, die Flugreise von einem anderen Flughafen zu starten. Die Transportkosten zu dem alternativen Startflughafen sind natürlich von dem Reiseveranstalter bzw. von der Fluggesellschaft zu tragen.
    b.) Der Rückflug fällt aus:
    "Wird der Rückflug wegen der Vulkanasche annulliert, können Reiseveranstalter und Kunde ebenfalls wegen höherer Gewalt kündigen. Der Reiseveranstalter bleibt jedoch verpflichtet, den Reisenden zurückzubefördern. Wird die vom Reiseveranstalter organisierte andere Rückbeförderung teurer als der ursprüngliche Flug, müssen sich Reiseveranstalter und Kunde die Mehrkosten teilen. Häufig ist allerdings die Fluggesellschaft verpflichtet, den Rückflug kostenneutral umzubuchen (s.w.o.), so dass für den Rücktransport keine Mehrkosten entstehen. Weitere Mehrkosten - etwa Übernachtungskosten - trägt der Kunde im Verhältnis zum Reiseveranstalter selbst. Auch hier kann es jedoch Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geben".
    Wird bei einem annulierten Rückflug wegen höherer Gewalt der Reisevertrag seitens des Reiseveranstalters nicht gekündigt, "bleibt er in der Pflicht zur vollständigen Erfüllung des Vertrages. Er muss den Reisenden sobald als möglich zurückbefördern. Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport als den vereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen. Einen Rücktransport, der unverhältnismäßig teurer ist als der annullierte Flug, kann der Reisende jedoch nicht verlangen. Verschiebt sich der Rücktransport erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises zu verlangen."
    (Quelle: Newsletter vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz: "Rechte bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche", 21.04.2010)
  8. Welche Pflichten haben Flugreisende?
    Pauschaltouristen oder Fluggäste einer Fluggesellschaft müssen sich über die aktuelle Situation bei ihrem Reiseveranstalter oder Airlines informieren und deren Anweisungen folgen.
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21.04.2010
Das Flugverbot wegen der Vulkanasche ist an allen deutschen Flughäfen wieder aufgehoben
Das wegen der Vulkanasche für den zivilen Flugverkehr verhängte Flugverbot, ist an allen deutschen Flughäfen wieder aufgehoben. Nach Angaben der europäischen Flugsicherheitsagentur Eurocontrol (European Organisation for the Safety of Air Navigation) ist der Luftraum für den zivilen Flugverkehr nur noch im Norden Frankreichs, über kleine Teile der Beneluxländern, teilweise über Österreich, in Norden Großbritanniens sowie über Schweden gesperrt (Quelle: www.focus.de -> Reisen -> Fliegen: "Aschewolke verzieht sich", 21.04.2010).
Bis sich der europäische Flugverkehr wieder vollständig normalisiert, wird es allerdings noch einige Tagen dauern, d.h. auch in den kommenden Tagen sind an den deutschen Flughäfen mit erheblichen Flugverspätungen und Flugausfällen zu rechnen. So wird beispielsweise die Lufthansa an heutigen Mittwoch von den planmäßig 1800 nur 500 Flüge starten.
Für Fluggäste und Pauschaltouristen bedeutet dies auch weiterhin, sich vor der Fahrt zum Flughafen bei dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft über die aktuelle Situation zu informieren.
Leider sind bedauerlicherweise viele wegen des Vulkanausbruches auf Island eingerichteten Hotlines der Reiseveranstalter und Fluggesellschaften hoffnungslos überlastet, oder insbesondere Billigfluggesellschaften stellen solche Informationsdienste erst gar nicht zur Verfügung und der Kunde kann sich nur über eine unverschämt teuere "Servicenummer" der Budgetairline über die aktuelle Situation informieren.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Links der Flughäfen, Fluggesellschaften und Reiseveranstalter mit aktuellen Fluginformationen.

I. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter Servicenummer Link zu aktuellen Reiseinformationen
TUI (mit den Reisemarken TUI, airtours, Magic Life, Robinson, 1-2-FLY und Discount Travel) 0511/567-8000 aktuelle Reiseinfos von TUI mehr...
Thomas Cook Reisen (mit den Reisemarken Thomas Cook Reisen und Neckermann) 06171-65 65 190 aktuelle Reiseinfos von Thomas Cook mehr...
Bucher Reisen und Air Marin 02132-930 80 aktuelle Reiseinfos von Bucher = Thomas Cook mehr...
DerTour (mit den Reisemarken DerTour, Meier`s Weltreisen, ADAC Reisen) 069-95 88 27 70 aktuelle Reiseinfos von DerTour mehr...
ITS (mit den Reisemarken ITS, Jahn Reisen, Tjaereborg) 02203-42 87 5 aktuelle Reiseinfos von ITS mehr...
Alltours 02 03-36 36 aktuelle Reiseinfos von Alltours mehr...
L'tur 00800 – 21 21 21 00 aktuelle Reiseinfos von L'tur mehr...
FTI (mit den Reisemarken FTI und LAL Sprachreisen) 089-2525 1000 aktuelle Reiseinfos von FTI mehr...
II. Reiseveranstalter
Fluggesellschaft Servicenummer aktuelle Info (Stand 19.04.2010)
Air Berlin / LTU 00800 / 5 737 8000 aktuelle Reiseinfos von Air Berlin mehr...
Lufthansa 0800 / 8 50 60 70 aktuelle Reiseinfos von Lufthansa mehr...
Condor 0180 5 767757 aktuelle Reiseinfos von Condor mehr...
TUIfly 01805-884400 aktuelle Reiseinfos von TUIfly mehr...
Germanwings keine kostengünstige Servicenummer nur teuere Hotline unter:
0900-19 19 100 (99 ct pro Minute aus dem Festnetz)
aktuelle Reiseinfos von Germanwings mehr...
Ryanair keine kostengünstige Servicenummer, aktuelle Infos nur unter www.ryanair.com oder über die eine sehr teuere Hotline. aktuelle Reiseinfos von Ryanair mehr...
Air France 0180 5 830 830 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
Austrian Airlines +43 (0)5 1766 2000 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
British Airways 01805-266522 aktuelle Reiseinfos von British Airways (Infos nur auf englisch) mehr...
Emirates 0180 542 5652 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
Iceland Express 04030 187 420 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
KLM 0180 5 830 830 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
Singapore Airlines 069 - 7195200 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
Spanair 01805 680 681 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
Swiss 0180 300 03 37 aktuelle Infos über annullierte Flüge im Internet unter mehr...
III. Deutsche Flughäfen: aktuelle Informationen über Flugstörungen wegen der Vulkanasche

 

  • Die Rechtslage wenn der Flug oder die Reise wegen höherer Gewalt (z.B. wegen eines Vulkanausbruches) ausfällt mehr...
  • Aktuelle Graphiken über die Ausbreitung der Aschewolke über Europa (vom "Rheinische Institut für Umweltforschung" an der Universität zu Köln) , die durch den Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull auf Island verursacht wird, bitte hier klicken.

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23.02.2010
Viele Fluggesellschaften kassieren unrechtmäßig zu hohe Stornogebühren
Nach einer Studie des ADAC zocken viele Fluggesllschaften ihre Kunden ab, wenn der Fluggast einen gebuchten Flug wieder storniert. Im Rahmen dieser Studie wurden bei 15 europäischen Billig-, Charter- und Linienfluggesellschaften vier Wochen im Voraus innereuropäische Flüge gebucht, diese Flugbuchungen wurden dann zwei Wochen nach der Buchung wieder storniert. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist leider wenig verbraucherfreundlich und einige Fluggesellschaften halten sich sogar nicht an gültige Gesetze.
Rechtlich gesehen darf zwar eine Fluggesellschaft Stornogebühren verlangen, wenn ein Flug storniert wird, diese Stornogebühren dürfen allerdings nur auf den reinen Flugpreis und auf einen Teil der Flugnebenkosten erhoben werden. Der Fluggesellschaft ist es also nicht erlaubt die Flugnebenkosten einzubehalten, die im Falle einer Flugstornierung für die Airline erst gar nicht anfallen, dazu zählen beispielsweise Flughafengebühren und Steuern.
Erstaunlicherweise hält sich nach dieser Studie kaum eine Fluggesellschaft an diese gesetzliche Vorgabe und im Durchschnitt wurden von den 15 getesteten Fluggesellschaften nur 56 Prozent der Flugnebenkosten nach einer Stornierung erstattet. Traditionell schlecht schnitt in dieser Erhebung die irische Billigfluggesellschaft Ryanair ab, denn die Iren erstatteten von 76 Euro Flugnebenkosten keinen einzigsten Euro, die Stornogebühr auf den Gesamtflugpreis lag 2 Wochen vor Reisebeginn also bei 100 Prozent. Nicht viel besser war das Ergebnis des britischen Billigflieger EasyJet, hier wurden von einem Gesamtflugpreis von 77 Euro lediglich 12 Euro erstattet.

Stornokosten der vom ADAC getestetn Fluggesellschaften
Fluggesellschaft / Flugstrecke Flugpreis inkl. Steuern u. Gebühren Erstattung in EUR /
(Erstattung prozentual)
SAS / München - Kopenhagen 191 EUR 81 EUR (89%)
Spanair / München - Madrid 156 EUR 79 EUR (89%)
Turkish Airlines / München - Istanbul 226 EUR 87 EUR (85%)
TUIfly / München - Alicante 194 EUR 109 EUR (84%)
Condor / München - Istanbul 226 EUR 73 EUR (82%)
Lufthansa / München - London 105 EUR 48 EUR (52%)
Germanwings / München - Berlin 144 EUR 33 EUR (49%)
Air Berlin / München - Berlin 134 EUR 21 EUR (34%)
EasyJet / München - London 77 EUR 12 EUR (19%)
Ryanair / Hahn - London 79 EUR 0 EUR (0%)

Quelle: www.spiegel.de -> Nachrichten -> Reise -> Aktuell -> Reisen per Flugzeug: "ADAC-Vergleich - Studie bemängelt hohe Stornogebühren der Fluglinien", 28.01.2010

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02.02.2010

In Asien liegen die pünktlichsten Flughäfen der Welt, München ist Europas pünktlichster Flughafen
Die US-amerikanische Firma FlightStats hat die 50 internationalen Flughäfen mit dem größten Passagieraufkommen hinsichtlich ihrer Pünktlichkeit untersucht. Nach dieser Untersuchung zählten im vergangenem Jahr 9 Airports aus Asien zu den 10 Flughäfen weltweit mit den wenigsten Verspätungen. Der Haneda-Airport in Tokio landete mit einer Pünktlichkeitsquote von 90,72 Prozent auf Platz 1 dieser Rangliste, gefolgt vom "Incheon Airport" in Seoul. Als pünktlichster europäischer Flughafen wird der Münchener Flughafen mit einer Pünktlichkeitsquote von 75,95 Prozent auf Rang 14 geführt. Zu den drei unpünktlichsten großen internationalen Airports zählten 2009 laut dieser Statistik die Flughäfen London-Gatwick (Pünktlichkeitsquote 54,66%), Istanbul (49,63%) und London-Stansted (48,45%).

Die 10 pünktlichsten Flughäfen weltweit*
Die 10 pünktlichsten Flughäfen in Europa*
Flughafen Pünktlichkeitquote Stadt / Flughafen Pünktlichkeitquote
Tokio / Haneda Airport 90,72% München / "Franz Josef Strauß Flughafen" 75,95%
Seoul / Incheon Airport 85,95% Amsterdam / Schiphol 74,40%
Tokio / Narita Airport 85,71% Paris / Orly 70,59%
Singapur / Changi Airport 80,38% Barcelona / Aeropuerto de Barcelona 69,33%
Kuala Lumpur / Intern. Airport 79,73% Rom / Fiumicino 67,23%
Hong Kong / Intern. Airport 79,71% Frankfurt / Rhein-Main-Flughafen 66,44%
Bangkok / Intern. Airport 79,41% Paris / Charles de Gaulle 65,16%
Sydney / Intern. Airport 79,38% Madrid / Barrajas 63%
Taiwan / Taoyuan Airport 79,14% London / Heathrow 62,67%
Jakarta / Intern. Airport 79,11% London / Gatwick 54,66%
*Die pünktlichsten Flughäfen weltweit im Jahr 2009, nach einer Untersuchung durch FlightStats

(Quelle: www.rp-online.de -> Reise -> News: "München bester deutscher Flughafen - Das sind die pünktlichsten Airports der Welt", 18.01.2010

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24.01.2010

Örtliche Reisebüros bieten oftmals günstigere Reisen an als Online-Reisebüros
Nach einem Preisvergleich durch die Zeitschrift "Computer Bild" sind die kleinen Reisebüros vor Ort oftmals günstiger als die großen Internet-Reisebüros. Im Rahmen dieses Vergleichstests wurden die Preise von 100 Pauschalreisen bei 8 Online-Reisebüros abgefragt und die Preise von 30 dieser Reiseangebote wurde bei bundesweit 72 Reisebüros abgelichen. Als überraschendes Ergebnis aus diesem Test resultierte, dass 17 örtliche Reisebüros die günstigste Pauschalreise anbot und nur fünfmal waren die kleinen Reisebüros vor Ort am teuersten. In einem Fall lag der Preisunterschied sogar bei 1.540 Euro, hier wurde eine 14-tägige Pauschalreise für 2 Personen nach Dubai von einem Internetportal für 4.372 Euro angeboten, die gleiche Reise konnte allerdings bei einem örtlichen Reisebüro für nur 2.832 Euro gebucht werden.
Außerdem wiesen die Tester auf mögliche Kostenfallen bei einer Online-Reisebuchung hin, als Beispiel hierfür gelten sehr hohe Kreditkartengebühren, die manche Internet-Reisebuchung in Rechnung stellen, aber auch voraktivierte Zusatzleistungen z.B. überteuerte Reiseversicherungen können eine Reisebuchung unerwünscht verteuern (siehe hierzu auch unter "Tipps für eine sichere Online-Reisebuchung").
Als Testsieger wurde in diesem Vergleichstest das Reiseportal "Travelchannel" bewertet, gefolgt von Travelscout 24.
(Quelle: www.computerbild.de -> News -> Internet: "Großer Vergleichstest von COMPUTER BILD:
Örtliche Reisebüros oft günstiger als Konkurrenz im Internet", 18.01.2010)

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22.10.09

Übersicht neuer Kreuzfahrtschiffe, die 2009 Kreuzfahrten in der Nordsee, Ostsee, im Mittelmeer und in der Karibik anbieten

Aufgrund des anhaltenden Kreuzfahrt-Boom lassen die Reedereien jedes Jahr immer größere und modernere Kreuzfahrtschiffe vom Stabel laufen. Nachfolgend finden Sie eine Liste von neun neuen Kreuzfahrtschiffe, die 2010 in See stechen.

9 neue Kreuzfahrtschiffe, die 2010 Kreuzfahrten für europäische Touristen anbieten

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AIDAblu / Aida Cruises (Deutschland)

Übersicht der Kreuzfahrtrouten 2010 von der AIDA-Kreuzfahrtflotte bitte hier klicken
Die AIDAblu ist 252 m lang, ca. 32 m breit und verfügt über 1.088 Passagierkabinen. Dieses Kreuzfahrtschiff verfügt über 7 Restaurants, 13 Bars, einem 2.602 qm großen Spa- / Wellnessbereich und über ein eigenes Brauhaus.
Besatzungsstärke = 607
Die Jungfernfahrt startet am 09.02.2010 in Hamburg (11-tägige Kreuzfahrt: Hamburg - Le Havre / Paris - La Coruna - Lissabon - Cádiz - Valencia - Barcelona - Palma de Mallorca.
Im März und April kreuzt die AIDAblu in der Nordsee ab / bis Hamburg - Le Havre, Dover / London - Antwerpen - Amsterdam - Hamburg.
Ab Mai 2010 heißt es für die AIDAblu Leinen los zu der Ostsseeroute ab Warnemünde - Tallinn - St. Petersburg - Helsinki - Stockholm - Danzig - Kopenhagen - Warnemünde
www.aida.de

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Costa Deliziosa / Costa Crociere (Italien)

Empfehlenswerte Kreuzfahrtrouten der Costa-Kreuzfahrtflotte bitte hier klicken

Die Costa Deliziosa ist das Schwesterschiff der Costa Luminosa.
techn. Daten der Costa Luminosa
Kabinen: 1.130 (23 behindertengerecht)
max. Passagierzahl: 2.826
Besatzung: 921
Länge: 294 m / Breite: ca. 32 m
Routen der Costa Deliziosa von Februar bis Oktober 2010:
1.) Jungfernfahrt: Start am 05.02.2010 in Savona (Norditalien) - Ägypten - Jemen - Oman - V.A. Emirates
2.) von Februar bis April: Orient-Kreuzfahrt: Dubai - Oman - Abu Dhabi - Bahrain
3.) ab 13. Juni - 29. August: verschiedene Ost- und Nordseekreuzfahrten ab Kopenhagen
4.) ab dem 02.Oktober: Kreuzfahrten "östliches Mittelmeer" ab Savona.

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Celebrity Eclipse / Celebrity Cruises (USA) techn. Daten der Celebrity Eclipse
max. Passagierzahl: 2.850
Länge: 317 m / Breite: ca. 32 m
Besonderheit: Alle 3 Schiffe der Celebrity-Flotte verfügen über einen echten Rasen auf den Oberdecks der Schiffe.
Routen der Celebrity Eclipse von Mai bis Oktober 2010:
1.) im April und Mai: Southampton (England) - Cork (Ireland) - Southampton
2.) im Juni: Southampton - Zeebrugge - Warnemunde - Stockholm - Tallinn - St. Petersburg - Helsinki - Copenhagen - Southampton
3.) im Juli und August: Southampton - Vigo (Spain) - Lissabon - Gibraltar - Barcelona - Toulon - Palma De Mallorca - Cadiz - Southampton
4.) im September und Oktober: Southampton - Cadiz - Cagliari - Split - Venedig - Dubrovnik - Palermo - Malaga - Southampton
www.celebritycruises.com

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Seabourn Sojourn / Seabourn (USA) Die Seabourn Sojourn ist ein relativ kleines, aber sehr luxuriöses Kreuzfahrtschiff. Die Jungfernfahrt startet im Juni 2010
max. Passagierzahl: 450
Kabinen: 295 (alle mit Meerblick, die "kleinste" Kabine ist 27,5 qm und die größte Kabine ist 130 qm groß)
Routen der Seabourn Sojourn von Juni bis Dezember 2010:
1.) im Juni und Juli: Nordseekreuzfahrten ab Dover
2.) im Juli, August und September: Nordsee- und Ostseekreuzfahrten ab Kopenhagen
3.) im Oktober: Atlantik- u. Mittelmeerkreuzfahrten ab Lissabon
4.) im November und Dezember: Kreuzfahrten ab Fort Lauderdale (Florida / USA)
www.seabourn.com

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Nieuw Amsterdam / Holland America Lin (USA) Das Kreuzfahrtschiff "Nieuw Amsterdam" startet am 4. Juli 2010 zu ihrer Jungfernfahrt ab Vendig. Dieses 5-Sterne-Kreuzfahrtschiff bietet Platz für 2.106 Passagiere.
Routen der Nieuw Amsterdam von Juli bis Dezember 2010:
1.) im Juli: Mittelmeerkreuzfahrten (östliches Mittelmeer) ab Venedig
2.) im August und September: Mittelmeerkreuzfahrten ab Barcelona
3.) im November und Dezember: Karibikkreuzfahrten ab Fort Lauderdale (Florida / USA)
www.hollandamerica.com

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Norwegian Epic / NCL Corporation Ltd (Bahamas) Die Norwegian Epic startet im Juli 2010 ab London zu ihrer Jungfernfahrt nach New York.
techn. Daten:
Länge: ca. 330 m
max. Passagierzahl: 4.200
Besonderheiten: das Schiff verfügt über eine Eisbar

Routen der Norwegian Epic von August bis Dezember 2010:
ab Miami (Florida / USA) Kreuzfahrten durch die westliche und östliche Karibik

www.epic.ncl.de

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Queen Elizabeth / Cunard Line (England) Die Queen Elizabeth ist das etwas kleinere Schwesterschiff der "Queen Mary 2". Die Jungfernfahrt der Queen Elizabeth startet am 12. Oktober von Southampton zu den Kanaren und wieder zurück nach England.
techn. Daten:
Länge: ca. 294 m | Breite: ca 32 m
max. Passagierzahl: 2.058
Kabinen-Anzahl: 1.029
Routen der Queen Elizabeth von Oktober 2010 bis Januar 2011:
1.) 25.10.2010: Southampton - westliches Mittelmeer - Southampton
2.) 08.11.10: Southampton - Mittelmeer / Ägäis - Southampton
3.) 26.11.10: Southampton - Benelux - Frankreich - Southampton
4.) 01.12.10: Southampton - Spanien - Portugal - Southampton
5.) Weihnachts- und Neujahrskreuzfahrt (ab 14.12.2010): Southampton - Karibik - Southampton
6.) Weltreise vom 05.01.2011 bis 19.04.2011: Southampton - New York - Fort Lauderdale - Mittelamerika - Karibik - Hawai - Südsee - Neuseeland - Australien - Bali - Hong Kong - Vietnam - Thailand - Malaysia - Indien - Arabisches Meer - Griechenland - Italien - Lissabon - Southampton

www.cunard.com

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Allure of the Seas / Royal Caribbean Cruises Ltd (USA) Die "Allure of the Seas" wird bei ihrer Jungfernfahrt im Dezember 2010 eines der größten Kreuzfahrtschiffe der Welt sein.
techn. Daten:
Länge: ca. 361 m | Breite: ca 45 m
max. Passagierzahl: 5.400
Kabinen-Anzahl: 2.700
Besatzung: 1.027 Crewmitglieder
Routen der "Allure of the Seas":
ab Dezember 2010 bis Juli 2011: ab Fort Lauderdale (Florida / USA) verschiedene Kreuzfahrtrouten durch die westliche und östliche Karibik.

www.royalcaribbean.com

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MSC Magnifica / MSC Kreuzfahrten (Deutschland) Für die MSC Magnifica heißt es am 7. März 2010 Leinen los zur Jungfernfahrt ab Hamburg via Portugal und Mallorca nach Venedig.
techn. Daten:
Länge: ca. 294 m | Breite: ca 32 m
max. Passagierzahl: 2.518
Kabinen-Anzahl: 1.259
Besatzung: 1.027 Crewmitglieder
Routen der MSC Magnifica von März bis November 2010:
von März bis November: Mittelmeerkreuzfahrten ab Venedig - Griechenland - Türkei - Kroatien - Venedig

www.msc-kreuzfahrten.com

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Sea Cloud Hussar / Sea Cloud Cruises (Deutschland) Die "Sea Cloud Hussar" ist wenn sie am 30.Juni 2010 zu ihrer Jungfernfahrt ausläuft das größte Dreimast-Passagier-Segelschiff der Welt. Die Jungfernfahrt startet in Hamburg nach Norwegen und wieder zurück nach Hamburg. Auf diesem Luxus-Segelschiff können nur 136 Passagiere, allerdings sehr komfortabel, mitreisen. 90 Crewmitglieder sorgen dafür, dass die Schiffsgäste eine einzigartige Kreuzfahrt erleben.

Routen der "Sea Cloud Hussar" von Juli bis März 2011:
1.) im Juli: Nordseekreuzfahrten ab Hamburg
2.) im August: Mittelmeerkreuzfahrten (westliches Mittelmeer) ab Malaga, Nizza und Valletta
3.) im September: Mittelmeerkreuzfahrten (östliches Mittelmee) ab Venedig
4.) im November: Mittelmeerkreuzfahrten (östliches Mittelmeer) ab Piräus und Larnaca
5.) ab Dezember 2010 bis März 2011: Kreuzfahrten durch das Arabische Meer ab Dubai
www.seacloud.com

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Quellen:

  1. www.bild.de: -> Lifestyle -> Reise: "Leinen los! Das sind die neuen Kreuzfahrtschiffe 2010", 20.10.2009
  2. eigene Recherche

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22.07.09

Empfehlenswerte Anbieter von preiswerten See- und Flusskreuzfahrten
Das "Deutsche Institut für Service-Qualität" hat 25 Anbieter von Fluß- und Seekreuzfahrten analysiert. Im Rahmen dieses Testes wurden 750 verdeckte Anfragen per Telefon und E-Mail an die Anbieter von Schiffsreisen gestellt. Dabei wurden die Serviceleistungen, mit einer Gewichtung von 80 Prozent, und das Leistungsangebot im Allgemeinen (Gewichtung 20 Prozent) bewertet. Zu den Serviceleistungen zählen beispielsweise die Hilfsbereitschaft und Fachkompetenz der Mitarbeiter, die Bedienungsfreundlichkeit der Webseiten, die Preispolitik der Reedereien und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stornobedingungen). Zur Bewertung des Leistungsangebot wurden die Preise für je zehn unterschiedlichen Reisen beurteilt. In der Kategorie Seekreuzfahrten schnitt in diesem Test die Reederei AIDA Cruise am besten ab, dabei konnte der Anbieter besonders mit den angebotenen Serviceleistungen und günstigen Kreuzfahrten mit hohen Frühbucherrabatten und Kinderermäßigungen punkten. In der Kategorie Flußkreuzfahrten wurde A-Rosa am besten bewertet. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die 5 besten Anbietern von Schiffsreisen.

I. Bester Anbieter von Seekreuzfahrten

Reederei / Link zum Anbieter
Bewertung
AIDA Cruise
Rang 1 (Gesamtergebnis 95,5 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 1) / Teilergebnis Leistungsangebot (Platz 2)
Princess Cruises
Rang 2 (Gesamtergebnis 83,2 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 2) / Teilergebnis Leistungsangebot (Platz 5)
Hapag-Lloyd Kreuzfahrten
Rang 3 (Gesamtergebnis 82,2 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 3) / Teilergebnis Leistungsangebot (Platz 3)
Carnival Cruise Line
Rang 4 (Gesamtergebnis 65,3 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 4) / Teilergebnis Leistungsangebot (Platz 10)
Costa Kreuzfahrten
Rang 5 (Gesamtergebnis 62,9 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 6) / Teilergebnis Leistungsangebot (Platz 6)
*Der Kreuzfahrtanbieter "Holland America Line" belegte in der Kategorie "Leistungsangebot" Rang 1, wegen den nur durchschnittlichen bewerteten Serviceleistungen belegte dieser Anbieter allerdings nur Platz 8 in der Gesamtwertung.

II. Bester Anbieter von Flußkreuzfahrten

Reederei / Link zum Anbieter
Bewertung
A-Rosa Flussschiff
Rang 1 (Gesamtergebnis 93,1 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 1) / Teilergebnis Leistungsangebot (Platz 3)
Deilmann-Flußkreuzfahrten
*siehe hierzu allerdings, Artikel von spiegel-online "Reederei Deilmann gibt Flusskreuzfahrten auf"
Rang 2 (Gesamtergebnis 20,0 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 6) / Teilergebnis Leistungsangebot (Platz 1)
Premicon Line
Rang 3 (Gesamtergebnis 16,2 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 4) / Teilergebnis Leistungsangebot (Platz 2)
Phoenix Reisen
Rang 4 (Gesamtergebnis 14,6 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 2) / Teilergebnis Leistungsangebot (Platz 5)
Viking Flusskreuzfahrten
Rang 5 (Gesamtergebnis 8,3 von 100 Punkten):
Teilergebnis Service (Platz 5) / Teilergebnis Leistungsangebot (Platz 4)


(Quelle: www.disq.de -> Studien: "Studie Kreuzfahrtanbieter (Juni 2009)", 16.07.2009)

 

Kreuzfahrtangebote von AIDA und Costa:

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23.04.09

Reiserecht und Kreuzfahrt: Reisepreisminderung wenn der geplante Routenverlauf geändert wird
Ein Ehepaar hatte eine 8-tägige Ostseekreuzfahrt ab Kiel unternommen. In dem Reiseprospekt des Reiseveranstalters wurde die Route dieser Ostseekreuzfahrt folgendermaßen angegeben: 8-tägige Ostseekreuzfahrt ab Kiel über Visby (Gotland / Schweden), Tallinn (Eastland), St. Petersburg (Russland) , Stockholm (Schweden) und Kopenhagen (Dänemark) wieder zurück nach Kiel. Des weiteren wurde in den Reiseunterlagen ein 17-stündiger Aufenthalt im Stadthafen von Stockholm versprochen.
Allerdings wurde den Kreuzfahrtteilnehmern schon kurz nach dem Ablegen in Kiel mitgeteilt, dass aus zeitlichen Gründen nicht der Stadthafen von Stockholm, sondern Nynashamn das alternative Ziel dieser Kreuzfahrt sei. Für Kreuzfahrtteilnehmer, die das 60 Kilometer entfernt Stockholm besichtigen wollten, würde ein Bustranfer organisiert werden.
Weil für die Eheleute aus ihrer Sicht ein Höhepunkt der gebuchten Ostseekreuzfahrt ausgefallen ist, verklagten sie den Reiseveranstalter auf 25 Prozent Reisepreisminderung. Der Reiseveranstalter verweigerte allerdings die anteilige Rückzahlung des Reisepreises und somit landete die Sache vor dem Amtsgericht (AZ: 262 C 1337/09).
Die Richter verurteilten den Reiseveranstalter auf Rückzahlung von 599,50 Euro (entspricht 25 Prozent des gesamten Reisepreis) mit der Begründung, dass bei dieser 8-tägigen Ostseekreuzfahrt tatsächlich ein Höhepunkt der gesamten Kreuzfahrt ausgefallen ist und ein mehrstündiger Bustransfer von Nynashamn nach Stockholm nicht als Alternative für eine Seereise durch die landschaftlich beeindruckenden Insellandschaft der stockholmer Schären gelten könne.
(Quelle: www.sueddeutsche.de -> Reise -> Aktuellea :"Recht auf Kreuzfahrt: Landgang entgangen", 21.04.2009)
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letzte Aktualisierung: 26.08.10 13:12

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