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Reisepass
/ Visum / Personalausweis*
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weitere
Infos im Internet
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| I. Europa |
Länder
der EU
- Personalausweis (Gültigkeitsdauer:
mindestens 3 Monate ab Einreise)
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Zollbestimmungen
innerhalb der EU mehr... |
Montenegro
- Personalausweis (Gültigkeitsdauer:
mindestens 3 Monate ab Einreise).
Bei der Einreise bzw. Durchreise
muß allerdings an der
Grenze ein kostenloser Passierschein
ausgestellt werden und dies
kann ggf. sehr zeitaufwendig
sein. Daher wird zur Einreise
nach Montenegro das Mitführen
eines mindestens noch 3 Monate
gültigen Reisepasses
empfohlen, für den kein
Passierschein ausgestellt
werden muß
- Kinderausweis: alte (ohne
Lichtbild) und neue (mit Lichtbild)
Kinderausweise werden bei
der Einreise anerkannt.
- in Montenegro besteht Meldepflicht,
d.h. bei einer Übernachtung
in Montenegro besteht die
Verpflichtung sich bei der
zuständigen Polizeibehörde
zu melden. Im Falle einer
Übernachtung in einem
Hotel, wird dies automatisch
durch den Hotelbetreiber gemeldet.
- für Aufenthalte über
90 Tage besteht Visapflicht
bzw. es muß bei den
zuständigen Behörden
in Montenegro eine Aufenthaltgenehmigung
beantragt werden.
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weitere
Reise- und Sicherheitshinweise
zu Montenegro vom Auswärtigen
Amt |
Russland
- Visapflicht (die Kosten
für ein Touristenvisum
staffeln sich nach der Bearbeitungszeit,
ein rechtzeitig beantragtes
Visum, d.h. mindestens 4 Wochen
vor Reisantritt, kostet ca.
58 Euro, wenn dieses direkt
bei der russischen Botschaft
beantragt wird. Für kurzfristig
ausgestellte Visas werden
mitunter hohe Zuschläge
fällig. Für nicht
persönlich beantragte
Visas fallen zusätzlich
noch Bearbeitungsgebühren
an (ab. ca. 50 Euro).
Ausnahme Visapflicht:
Bei einem Tagesausflug, z.B.
nach St. Petersburg im Rahmen
einer Ostseekreuzfahrt, werden
für schiffseitig organisierte
Landgänge keine individuelle
Visas benötigt, der Reiseveranstalter
stellt dabei ein Gruppenvisum
aus, das für die Orte
des Ausflugprogrammes gültig
ist.
- eine Visapflicht besteht
auch, wenn via Russland in
ein Drittland gereist wird,
z.B. bei Flügen ab Deutschland
nach Kasachstan oder Vietnam
via Moskau.
- Reisepasspflicht (Gültigkeitsdauer:
mindestens 3 Monate über
die Ausreise hinaus)
- Kinderausweis: neue Kinderausweise
(mit Lichtbild) oder Kinderreisepass.
- Kinder ab 12 Jahren benötigen
einen Kinderreisepass.
- Krankenversicherungspflicht
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Botschaft
der Russischen Föderation
in Deutschland Internet |
Serbien
- Reisepasspflicht (Gültigkeitsdauer:
mindestens 3 Monate ab Einreise)
- Kinderausweis: alte (ohne
Lichtbild) und neue (mit Lichtbild)
Kinderausweise werden bei
der Einreise anerkannt. Bei
der Einreise via Ungarn wird
empfohlen einen neuen Kinderausweis
mit Lichtbild ausstellen zu
lassen.
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Konsulatvertretung der Republik
Serbien in Deutschland Internet

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Türkei
- a.) bei der Einreise via
Luftweg oder Seeweg (ohne
PKW) ist die Einreise mit
einem gültigen Personalausweis
möglich.
b.) bei der Einreise mit einem
PKW ist ein Reisepass erforderlich,
weil darin das KFZ-Kennzeichen
und die individuelle erlaubte
Aufenthaltszeit i.d.R. bis
30 Tage, auf Antrag auch bis
zu 90 Tage eingetragen wird.
Ein Überschreiten dieser
erlaubten Aufenthaltszeit
sollte unbedingt vermieden
werden, weil eine Überschreitung
schon um einen Tag, zu erheblichen
Geldstrafen führen, die
den Wert des Fahrzeugs um
ein Vielfaches übersteigen
können, und ein Strafverfahren
droht.
Falls der Fahrer des PKWs
nicht identisch ist mit dem
PKW-Halter, ist es zwingend
erforderlich sich bei einer
türkischen Auslandsvertretung
in Deutschland eine beglaubigte
Genehmigung, zum Führen
des PKWs ausstellen zu lassen.
Für Autofahrten im europäischen
Teil der Türkei ist die
grüne Versicherungskarte
ausreichend, bei Fahrten im
asiatischen Teil der Türkei
wird diese grüne Versicherungskarte
im Falle eines Unfalles nicht
anerkannt, es wird daher empfohlen
an der Grenze beim Touringclub
eine gesonderte KFZ-Haftpflichtversicherung
abzuschließen.
- für die Einreise von
Kindern wird ein Kinderausweis
empfohlen (der Kinderausweis
wird bis zum 10. Lebensjahr
ohne Lichtbild anerkannt,
ab dem 10. Lebensjahr wird
ein Lichtbild vorgeschrieben).
- bei Aufenthalte über
90 Tage besteht eine Visapflicht
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weitere
Reise- und Sicherheitshinweise
über die Türkei vom
Auswärtigen
Amt |
| II. Afrika |
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Ägypten
- Visapflicht: das Visum kann
vor der Reise bei der ägyptischen
Botschaft in Berlin oder bei
einem der Generalkonsulaten
in Franfurt und Hamburg beantragt
werden und kostet dort z.Z.
22 Euro. Ein Touristenvisum,
für einen Urlaub in Ägypten,
kann aber auch auf einem ägyptischen
Flughafen bei der Einreise
ausgestellt werden, dieses
kostet z.B. am Flughafen Kairo
z.Z. 15 US-$
- Bei der Einreise nur mit
Personalausweis muss vor Ort
ein spezielle Einreisekarte
ausgestellt werden, dafür
ist ein Passbild erforderlich,
das von dem Reisenden mitgebracht
werden muss. Zur schnelleren
Einreise wird daher ein gültiger
Reisepass empfohlen (die Ausweisdokumente
müssen mindestens 2 Monate
über das Datum der Ausreise
gültig sein).
- Kinder unter 16 Jahren,
die noch keine Ausweisdokumente
besitzen, können in den
Reisepass eines Elternteil
mit eingetragen werden. Für
Kinder ab 2 Jahren ist ein
Passbild erforderlich. Ein
vorläufig ausgestellter
Personalausweis ist für
die Einreise nach Ägypten
nicht ausreichend.
|
weitere
Einreise- und Visabestimmungen
von Ägypten von der Deutschen
Botschaft in Kairo |
Kap
Verde
- Visapflicht. Ein Visum
muß bei der kapverdischen
Botschaft in Berlin beantragt
werden
- Reisepass der mindestens
noch 6 Monate nach Einreisedatum
gültig ist. Ein "Vorläufiger
Reisepass" wird akzeptiert.
- Kinder benötigen einen
Kinderreisepass. Der Eintrag
eines Kind im Reisepass eines
Elternteils ist möglich,
Lichtbild erforderlich.
- für Aufenthalte über
90 Tage ist ein Visum vorgeschrieben
|
weitere
Infos über die Visabeantragung
von der Botschaft
der Republik Kap Verde |
Kenia
- Visapflicht für deutsche
Staatsbürger über
16 Jahre: das Visum kann vor
der Reise bei der kenianischen
Botschaft in Berlin beantragt
werden. Ein Touristenvisum,
für einen Urlaub in Kenia,
kann aber auch bei der Einreise
(als Zahlungsmittel wird US-$
empfohlen) ausgestellt werden.
Ein Standardvisum kostet in
beiden Fällen 20 Euro
und ist für Aufenthalte
bis 12 Wochen gültig.
Um lange Wartezeiten bei der
Einreise zu vermeiden wird
empfohlen, sich das Visum
vor Reiseantritt in Deutschland
zu besorgen.
- Reisepasspflicht: der Reisepass
muss noch mindestens 6 Monaten
gültig sein
- für Kinder wird das
Mitführen eines Kinderreisepasses
mit Lichtbild empfohlen.
- bei der Einreise muss ein
gültiges Rückflugticket
vorgelegt werden.
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Visaantrag
bei der kenianischen
Botschaft in Berlin |
Marokko
- Reisepass der mindestens
noch 6 Monate nach Einreisedatum
gültig ist. Für
Pauschalreisen im Rahmen einer
Gruppenreise ist ein gültiger
Personalausweis ausreichend,
Pauschaltouristen sollten
sich aber bei dem Reiseveranstalter
vorab darüber informieren
ob die gebuchte Reise eine
Einreise ohne Reisepass ermöglicht.
- Kinder benötigen einen
Kinderreisepass (nach neuem
Muster) oder ein Kinderausweis
als Passersatz, auf jeden
Fall mit Lichtbild.
- für Aufenthalte über
90 Tage ist ein Visum vorgeschrieben
|
weitere
Reise- und Sicherheitshinweise
zu Marokko vom Auswärtigen
Amt

|
Mauritius
- Reisepass, der nocht mindestens
6 Monate nach dem Ausreisedatum
gültig ist.
Ein Aufenthalt ist bis zu
6 Monate ohne Visum möglich.
- Bei der Einreise müssen
Sie belegen können, dass
Sie über genügend
finanzielle Mittel für
einen Aufenthalt in Mauritius
verfügen und es muß
ein gültiges Rück-
oder Weiterflugticket vorgelegt
werden bzw. als Geldwert hinterlegt
werden. In dem Reisepass wird
die erlaubte Aufenthaltszeit
eingetragen, die in der Regel
mit dem Datum des Rückflugtickets
übereinstimmt.
Vor Ort kann diese eingetragene
Aufenthaltszeit im "Passport
and Immigration Office"
in Port Louis auf bis zu maximal
6 Monate verlängert werden,
vorausgesetzt der Nachweis
von genüngend finanziellen
Mittel für die Aufenthaltszeit
und für den Rückflug
kann nachgewiesen werden.
Verstöße gegen
die Aufenthaltsgesetze werden
auf Mauritius, wie in jedem
anderen Land der Welt, hart
bestraft und können eine
Abschiebehaft zur Folge haben.
- Kinder benötigen einen
Kinderreisepass, der deutsche
Kinderausweis nach altem Muster
wird anerkannt, sofern dieser
ein Lichtbild enthält.
Der Eintrag eines Kindes in
den Reisepass eines Elternteils
ist ebenfalls möglich
(Lichtbild erforderlich).
|
weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
der Republik von Mauritius in
Berlin (Seite auf englisch)
|
Namibia
- Reisepass der mindestens
noch 6 Monate nach Einreisedatum
gültig ist und der noch
mindestens 2 freie Seiten
für Ein- und Ausreisestempel
enthält. Bei der Einreise
wird im Reisepass die erlaubte
Aufenthaltszeit (max. 90 Tage)
eingetragen, i.d.R. das Datum
des vorhandenen Rückflugtickets.
Diese Aufenthaltszeit sollte
auf keinen Fall überschritten
werden, auch wenn diese nicht
länger als 90 Tage beträgt.
Bei Überschreitung des
sogenannten "Visitors
Entry Permit" drohen
dem Reisende bei der Ausreise
drastische Strafe (Haftstrafen
sind möglich).
- für Kinder wird das
Mitführen eines Kinderreisepasses
mit Lichtbild empfohlen.
- für Aufenthalte über
90 Tage ist ein Visum vorgeschrieben
|
Weitere
Infos von namibischen
Botschaft in Berlin |
Seychellen
- Reisepass, der am Ausreisetag
noch gültig ist.
Ein Aufenthalt ist bis zu
12 Monate ohne Visum möglich.
- Bei der Einreise müssen
Sie belegen können, dass
Sie über genügend
finanzielle Mittel für
einen Aufenthalt auf den Seychellen
verfügen, außerdem
muß der Nachweis über
eine Hotelbuchung und ein
gültiges Rück- oder
Weiterflugticket vorgelegt
werden.
Verstöße gegen
die Aufenthaltsgesetze werden
auf den Seychellen, wie in
jedem anderen Land der Welt,
hart bestraft und können
eine Abschiebehaft zur Folge
haben.
- Kinder benötigen einen
Kinderreisepass oder Kinderausweis
mit Lichtbild. Der Eintrag
eines Kindes in den Reisepass
eines Elternteils ist ebenfalls
möglich.
|
weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
der Seychellen in Berlin
(Seite auf englisch)

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Südafrika
- für touristische Reisen
besteht keine Visapflicht,
wenn bei der Einreise folgende
Dokumente vorgelegt werden
können:
- Reisepass der mindestens
noch 30 Tage nach dem Ausreisedatum
gültig ist und der noch
mindestens 2 freie Seiten
für Sichtvermerke enthält.
- Unterlagen, die den Zweck
und Dauer der Reise belegen
(z.B. Hotelvoucher, Buchungsunterlagen
etc.)
- ein gültiges Rückflugticket
oder Barhinderlegung für
den Preis eines Rückflugtickets
(diese Barhinderlegung wird
bei der Ausreise wieder zurück
bezahlt).
- Bei der Einreise wird im
Reisepass die erlaubte Aufenthaltszeit
eingetragen, i.d.R. das Datum
des vorhandenen Rückflugtickets.
Diese Aufenthaltszeit sollte
auf keinen Fall überschritten
werden. Bei Überschreitung
der eingetragenen Aufenthaltszeit
drohen dem Reisende bei der
Ausreise drastische Strafe
(mitunter ist auch eine Abschiebehaft
möglich).
- für Kinder wird das
Mitführen eines Kinderreisepasses
mit Lichtbild empfohlen, auch
hier sollten mindestens 2
freie Seiten im Pass vorhanden
sein..
- für Aufenthalte über
90 Tage oder für Aufenthalte
aus nicht touristischen Gründen
ist ein Visum vorgeschrieben
|
Weitere
Infos erteilt die Südafrikanische
Botschaft in Berlin |
Tunesien
- Individual-Touristen benötigen
einen Reisepass, der mindestens
noch 6 Monate nach Einreisedatum
gültig ist.
- für Pauschaltouristen,
die per Flugzeug einreisen,
ist ein mindestens noch 6
Monate gültiger Personalausweis
ausreichend, dabei muß
der Reisende die Buchungsunterlagen
mit einem gültigen Rückflugticket
und den Hotelvoucher für
die Aufenthaltsdauer vorweisen.
- es wird dringend empfohlenm,
den von den tunesischen Behörden
ausgestellte Einreisenachweis
"Carte de visiteur non-résident",
sorgfältig aufzubewahren.
- für Kinder wird das
Mitführen eines Kinderreisepasses
mit Lichtbild empfohlen. Der
Eintrag von Kindern (mit Passbild)
in den Reisepass eines Elternteils
ist ebenfalls möglich.
- für Aufenthalte über
90 Tage ist ein Visum vorgeschrieben
|
weitere
Reise- und Sicherheitshinweise
zu Tunesien vom Auswärtigen
Amt |
| III. Asien, Australien und
Neuseeland |
|
Australien
- Visapflicht. Dieses Visum
muß vor Reiseantritt
mit dem sogenannten "eVisitor-Verfahren"
online beantragt werde. Der
persönliche Antrag unter
www.immi.gov.au
ist kostenlos, bei einem Visaantrag
über eine Agentur oder
Reisebüro fallen ggf.
Bearbeitungsgebühren
an.
Ein Touristenvisum ist für
12 Monaten gültig und
berechtigt für einen
Aufenthalt in Australien für
maximal 3 Monate.
- Bei der Einreise ist ein
Reisepass, der am Abreisedatum
noch gültig ist, erforderlich.
Hierbei ist allerdings zu
beachten, dass für Flüge
nach Australien i.d.R. ein
Zwischenstopp eingelegt werden
muß, z.B. in Singapur,
Bangkok, Kuala Lumpur etc.
und in all diesen Ländern
ist ein Reisepass mit einer
Mindestgültigkeitsdauer
von 3 bis 6 Monaten vorgeschrieben,
d.h. bei Reisen nach Australien
sollte der Reisepass am besten
6 Monaten nach Reiseende noch
gültig sein.
- Deutsche Kinderreisepässe
werden von den australischen
Behörden anerkannt. Der
Eintrag eines Kindes in den
Reisepass eines Elternteils
ist ebenfalls möglich
(Lichtbild erforderlich).
|
weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
von Australien in Berlin |
China
- Visapflicht. Das Visum muß
in Deutschland bei der chinesischen
Botschaft in Berlin oder bei
einem Generalkonsulat beantragt
werden. Ein Standard-Touristenvisum
zur einmaligen Einreise kostet
z.Z. 30 Euro pro Person, ein
Visum zur zweimaligen Einreise
(bei einer Chinareise in Verbindung
mit einem Aufenthalt in Hongkong
oder Macau erforderlich) kostet
45 Euro pro Person und ein
Visum zur mehrmaligen Einreise
innerhalb von 6 Monaten kostet
60 Euro pro Person, für
eine Visabeschaffung über
eine Agentur fallen noch zusätzliche
Gebühren an.
Ein Standard-Visum gilt für
einen maximalen Aufenthalt
von 30 Tagen, eine Verlängerung
vor Ort ist möglich.
Ein Visum muß persönlich
in der chinesischen Botschaft
in Berlin oder in einem Generalkonsulat
in Frankfurt, Hamburg oder
München gestellt und
abgeholt werden, ein Visaantrag
per Postweg ist nicht möglich.
- Für die Einreise nach
China bzw. Visabeantragung
benötigen deutsche Staatsangehörige
einen bei der Einreise bzw.
am Tag des Visaantrages noch
mindestens 6 Monaten gültigen
Reisepass und ein gültiges
Rück- oder Weiterflug-Ticket.
- In China besteht zudem eine
Meldepflicht, die bei Pauschaltouristen
i.d.R. vom Hotelier oder Reiseveranstalter
durchgeführt wird. Individual-Touristen
sind dagegen verpflichtet
sich bei der örtlichen
Polizeibehörde zu melden
und müssen jeden Tag
den aktuellen Aufenthaltsort
angeben.
- für Kinder wird ein
eigener Kinderreisepass mit
Lichtbild empfohlen, der Eintrag
eines Kindes in den Reisepass
eines Elternteil ist prinzipiell
möglich (Lichtbild erforderlich),
kann aber vor Ort zu Problemen
führen. Für Kinder
besteht ebenfalls Visapflicht.
|
weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
der Volksrepublik China in Berlin
(Seite auf englisch) |
Indien
- Visapflicht. Ein Touristenvisum
kann bei einer Einreise über
den Luftweg vor Ort auf einem
internationalen Flughafen
ausgestellt werden. Ein Touristenvisum
gilt für eine maximale
Aufenthaltszeit von 6 Monaten.
Vor Ort kann aus begründeten
Ausnahmefällen die Aufenthaltszeit
verlängert werden (z.B.
bei Krankheit), es besteht
allerdings kein Anspruch darauf.
Für Reisen aus nicht-touristischen
Gründen muß bei
einer indischen Auslandsvertretung
in Deutschland ein Visum beantragt
werden.
- Für die Einreise nach
Indien benötigen deutsche
Staatsangehörige einen
bei der Einreise noch mindestens
6 Monaten gültigen Reisepass.
- Verstöße gegen
das indische Aufenthaltsrecht
werden sehr hart bestraft
und können zu langfristigen
Gefängnisstrafen führen.
Insbesondere droht in dem
Fall eine Haftstrafe, wenn
die Ausreise nicht innerhalb
der Gültigkeitsdauer
des Visums angetreten wird.
- Kinder bis 16 Jahre können
ohne Visum nach Indien einreisen,
sofern sie in einem Visa eines
Elternteils vermerkt sind.
Für Kinder wird ein eigener
Kinderreisepass mit Lichtbild
empfohlen
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weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
von Indien in Berlin |
Indonesien
/ Bali
- Visapflicht, das Visum
kann bei der Einreise über
den Luftweg vor Ort auf einem
internationalen Flughafen
ausgestellt werden. Ein 30
Tage gültiges Visum kostet
z.Z. ca. 25 US-$, ein 7-tägiges
Visum kostet ca. 10 US-$.
Das Visum gilt nur für
touristische Aufenthalte und
kann vor Ort nicht verlängert
werden. Bei Aufenthalte über
30 Tage muß ein Visum
bei der indonesischen Botschaft
in Deutschland beantragt werden.
- Für die Einreise nach
Indonesien benötigen
deutsche Staatsangehörige
einen bei der Einreise noch
mindestens 6 Monaten gültigen
Reisepass.
- Verstöße gegen
das indonesische Aufenthaltsrecht
werden sehr hart bestraft
und können zu langfristigen
Gefängnisstrafen führen.
- In Indonesien besteht zudem
eine Meldepflicht, die bei
Pauschaltouristen i.d.R. vom
Hotelier oder Reiseveranstalter
durchgeführt wird. Individual-Touristen
sind dagegen verpflichtet
sich bei der örtlichen
Polizeibehörde zu melden
und müssen jeden Tag
den aktuellen Aufenthaltsort
angeben.
- für Kinder wird ein
eigener Kinderreisepass mit
Lichtbild empfohlen
|
weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
von Indonesien in Berlin
(Seite auf englisch)

|
Japan
- Für die Einreise nach
Japan benötigen deutsche
Staatsangehörige einen
bei der Ausreise noch gültigen
Reisepass
- Für Aufenthalte bis
180 Tage aus touristischen
Gründen ist eine visafreie
Einreise möglich.
- der deutsche Kinderausweis
(altes Muster ohne Lichtbild)
wird bis zum 9. Lebensjahr
anerkannt. Ab 10 Jahre ist
ein Kinderausweis oder Kinderreisepass
mit Lichtbild erforderlich.
Der Eintrag eines Kindes in
den Reisepass eines Elternteils
ist möglich.
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weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
von Japan in Berlin (Seite
auf englisch) |
Malediven
- Visapflicht. Touristenvisa
werden für eine Aufenthaltszeit
bis max. 30 Tagen auf dem
Flughafen von Malé
ohne Gebühr ausgestellt.
Gegen eine Gebühr ist
vor Ort eine Verlängerung
möglich (genügend
finanzielle Mittel und ein
Wohnort / Hotelbuchung sind
Mindest-Voraussetzungen für
eine Verlängerung). Ein
Verlängerung der erlaubten
Aufenthaltszeit kann allerdings
auch ohne Begründung
abgelehnt werden.
- Reisepass, der am Einreisetag
noch mindestens 6 Monate gültig
ist. Vorläufige Reisepässe,
die am Ausreisetag noch 6
Monate gültig sind, werden
anerkannt.
- Kinderreisepässe werden
anerkannt.
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weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen vom Auswärtigen
Amt

|
Malaysia
- Für die Einreise nach
Malaysia benötigen deutsche
Staatsangehörige einen
bei der Einreise noch mindestens
6 Monate gültigen Reisepass,
dies gilt auch bei einer eventuellen
zweiten Einreise im Rahmen
einer Rundreise.
- Für Aufenthalte bis
90 Tage aus touristischen
Gründen ist eine visafreie
Einreise möglich.
- für Kinder wird ein
eigener Kinderreisepass mit
Lichtbild empfohlen, der Eintrag
eines Kindes in den Reisepass
eines Elternteil ist möglich
(Lichtbild erforderlich).
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weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
von Malaysia in Berlin
(Seite auf englisch) |
Neuseeland
- Für die Einreise nach
Neuseeland benötigen
deutsche Staatsangehörige
einen bei der Ausreise noch
mindestens 3 Monate gültigen
Reisepass
- Für Aufenthalte bis
90 Tage aus touristischen
Gründen oder geschäftlichen
Gründen ist eine visafreie
Einreise möglich.
Bei der Einreise muß
allerdings ein gültiges
Rück- oder Weiterflugticket
vorgelegt werden und es muß
der Nachweis erbracht werden,
dass über genügend
finanzielle Mittel für
die Zeit des Aufenthaltes
in Neuseeland verfügt
werden kann.
In dem Reisepass wird dann
die individuelle Aufenthaltszeit,
i.d.R. das Datum des Rück-
bzw. Weiterfluges vermerkt.
- für Kinder bis 16 Jahre
ist die Einreise mit einem
Kinderausweis möglich,
der Eintrag eines Kindes in
den Reisepass eines Elternteil
ist ebenfalls möglich
(Lichtbild erforderlich).
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weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
von Australien in Berlin |
Sri
Lanka
- Für die Einreise nach
Sri Lanka besteht Visapflicht.
Ein Touristenvisum kann bei
der Einreise über den
Luftweg vor Ort auf dem Flughafen
von Colombo ausgestellt werden.
Ein Touristenvisum gilt für
eine maximale Aufenthaltszeit
von 30 Tagen. Eine Verlängerung
der Aufenthaltszeit vor Ort
ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen
möglich.
- Für die Einreise nach
Sri Lanka benötigen deutsche
Staatsangehörige einen
bei der Einreise noch mindestens
6 Monaten gültigen Reisepass.
Wegen den ausgedehnten Kontrollen
im Lande wird empfohlen, den
Reisepass stets mit sich zu
führen. Aufgrund der
Gefahr den Reisepass zu verlieren
bzw. geklaut zu bekommen,
sollte noch am Flughafen eine
Kopie des Reisepasses mit
Einreisestempel gemacht
werden. Diese Empfehlung gilt
übrigens für alle
Reiseländer.
- Verstöße gegen
das Aufenthaltsrecht von Sri
Lanka werden sehr hart bestraft
und können zu langfristigen
Gefängnisstrafen führen.
- Kinderreisepässe mit
Lichtbild werden anerkannt,
der Eintrag eines Kindes im
Reisepass eines Elternteils
ist ebenfalls möglich
(Lichtbild erforderlich).
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weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
von Sri Lanka in Berlin |
Thailand
- Für die Einreise nach
Thailand benötigen deutsche
Staatsangehörige einen
bei der Einreise noch mindestens
6 Monaten gültigen Reisepass
und ein gültiges Rück-
oder Weiterflug-Ticket. Die
maximale Aufenthahtszeit,
ohne Visum, beträgt 30
Tage.
- Für eine Aufenthaltszeit
von über 30 Tagen muss
bei der thailändischen
Botschaft in Berlin (oder
einer anderen thailändischen
Auslandsvertretung) ein Visum
beantragt werden. Dieses "Tourist
Visa" kann vor Ort, in
einem "Bureau of Immigration",
um maximal 30 Tage verlängert
werden. Diese Regelungen gelten
nur bei der Einreise via Luftweg
- Bei einer Einreise über
den Landweg wird i.d.R. nur
eine maximale Aufenthaltzeit
von 15 Tagen gestattet. Einreisen
sind in beliebiger Anzahl
wiederholt möglich.
- Der sogenannte "Overstay",
also eine Überschreitung
der erlaubten Aufenthaltszeit,
wird mit 500 Thailändischen
Baht / THB (ca. 10,60 EUR)
pro Tag bestraft und kann
eine sofortige Abschiebehaft
zur Folge haben. Kann die
Strafe vor Ort nicht bezahlt
werden, wird dies mit Gefängnisstrafe
geahndet, wobei 200 THB ein
Tag Gefängnis entsprechen.
- Allgemein gilt, wegen den
verschärften Sicherheitsvorschriften,
sollte insbesondere bei Fernreiseflügen,
penibel darauf geachtet werden,
dass die Schreibweise des
Namens auf der Boarding-Card
(Flugschein) identisch ist
mit der im Reisepass. So gab
es schon Fälle wo Flugreisende
anstatt in Frankfurt, im Büro
der Immegration (Einwanderungsbehörden)
gelandet sind, weil auf der
Boarding-Card z.B. der Vorname
mit Carsten angegeben war,
im Reisepass stand allerdings
Karsten. Dies hat neben behördlichen
Ärger noch zur Folge,
dass man den nächst möglichen,
meist sehr teueren Rückflug
buchen muss.
- Kinder benötigen einen
eigenen EU- oder vorläufigen
Kinderreisepass.
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weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen von der thailändischen
Botschaft in Berlin

|
Vereinigte
Arabische Emirate / VAE
- Bei der Einreise in die
VAE aus touristischen Gründen
wird am Flughafen ein kostenloses
Visum ausgestellt, dieses
ist 30 Tage gültig und
kann um 30 Tage verlängert
werden. Eine Verlängerung
kostet z.Z. 650 AED / VAE-Dirham
(= ca. 127,60 EUR)
- Reisepass, der nocht mindestens
6 Monaten nach dem Ausreisedatum
gültig ist. Vorläufige
Reispässe werden bei
der Einreise akzeptiert (Stand
Juli 2009, diese Regelungen
können sich allerdings
täglich ändern)
- Kinder benötigen einen
Kinderreisepass, der deutsche
Kinderausweis nach altem Muster
wird anerkannt, sofern dieser
ein Lichtbild enthält.
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weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
der Vereinigten Arabischen Emiraten
in Berlin |
Vietnam
- Visapflicht. Das Visum
muß in Deutschland bei
der vietnamesischen Botschaft
in Berlin oder Gerneralkonsulat
in Hamburg beantragt werden.
Ein Touristenvisum wird i.d.R.
zur einmaligen Ein- und Ausreise
für 4 Wochen ausgestellt
und kostet z.Z. ca. 64 Euro
pro Person. Im Falle einer
Visabeschaffung über
eine Agentur fallen zusätzliche
Gebühren an.
- Für die Einreise nach
Vietnam benötigen deutsche
Staatsangehörige einen
bei der Ausreise noch mindestens
1 Monat gültigen Reisepass
(hierzu gibt es allerdings
abweichende Regelungen der
vietnamesischen Auslandsvertretungen,
so sollte der Reisepass am
besten noch mindestens 3 Monate
gültig sein).
- für Kinder wird ein
eigener Kinderreisepass mit
Lichtbild empfohlen, der Eintrag
eines Kindes in den Reisepass
eines Elternteil ist möglich
(Lichtbild erforderlich).
|
weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
der Sozialistischen Republik Vietnam
|
| IV. Nord-, Mittel- und Südamerika |
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Brasilien
- Reisepass, der nocht mindestens
6 Monate nach dem Einreisedatum
gültig ist.
- ein visafreier Aufenthalt
in Brasilien ist bis 90 Tage
möglich. Vor Ort kann
eine Aufenthaltsverlängerung
um weitere 90 Tage beantragt
werden, einen Anspruch darauf
besteht allerdings nicht.
Deshalb wird bei einem geplanten
Aufenthalt in Brasilien von
mehr als 90 Tage empfohlen,
vorab in Deutschland, bei
einer brasilanischen Auslandsvertretung
(Botschaft oder Konsulat)
ein Visum zu beantragen
- der deutsche Kinderreisepass
wird anerkannt, ein Lichtbild
ist allerdings erforderlich.
Der Eintrag eines Kindes bis
16 Jahre im Reisepass der
Mutter wird anerkannt (Lichtbild
erforderlich). Der Eintrag
eines Kindes im Reisepass
des Vaters kann zu Problemen
führen.
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weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
von Brasilien in Berlin |
Dominikanische
Republik
- Reisepass, der nocht mindestens
3 Monate nach dem Ausreisedatum
gültig ist.
- ein visafreier Aufenthalt
in der Dominikanischen Republik
ist bis maximal 90 Tag möglich.
Bei der Einreise wird eine
Touristenkarte ausgestellt,
diese kostet ca. 10 US-$ (es
wird empfohlen sich diesen
Betrag schon in Deutschland
in Dollar zu besorgen.)
- Kinder benötigen einen
Kinderreisepass, der deutsche
Kinderausweis nach altem Muster
wird nicht anerkannt.
Für Kinder ab 3 Jahren
ist ein Kinderausweis mit
Lichtbild vorgeschrieben.
Ab 16 Jahre ist ein regulärer
bordeaux-roter Reisepass für
die Einreise notwendig.
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weitere
Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
der Dominikanischen Republik in
Berlin |
Jamaika
- Reisepass, der nocht mindestens
6 Monate nach dem Ausreisedatum
gültig ist.
- ein visafreier Aufenthalt
in Jamaika ist bis 90 Tage
möglich. Vor Ort kann
eine Aufenthaltsverlängerung
beantragt werden, einen Anspruch
darauf besteht allerdings
nicht.
- bei der Einreise wird stichprobenartig
geprüft, ob der Einreisende
über genügend finanzielle
Mittel für einen Aufenthalt
in Jamaika verfügt und
ob ein gültiges Rück-
bzw. Weiterflugticket vorhanden
ist.
- der deutsche Kinderreisepass
und Kinderausweis wird anerkannt,
ein Lichtbild ist allerdings
erforderlich.
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Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
von Jamaika in Berlin

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Kanada
- Reisepass, der nocht mindestens
6 Monaten nach dem Ausreisedatum
gültig ist. Ein vorläufiger
deutsche Reisepass, der für
die Dauer des Aufenthaltes
gültig ist, wird akzeptiert.
Ein Aufenthalt ist bis zu
6 Monaten ohne Visum möglich.
- Bei der Einreise müssen
Sie belegen können, dass
Sie über genügend
finanzielle Mittel für
einen Aufenthalt in Kanada
verfügen und es muß
ein gültiges Rück-
oder Weiterflugticket vorgelegt
werden bzw. als Geldwert hinterlegt
werden. Sollten kanadische
Grenzbeamten feststellen,
dass der Einreisende in der
Vergangenheit straffällig
geworden war oder ein Überträger
von gefährlichen Krankheiten
ist, so kann ihm die Einreise
verweigert werden. Nach der
Befragung wird dem Reisende
in dem Reisepass die erlaubte
Aufenthaltszeit eingetragen,
die in der Regel mit dem Datum
des Rückflugtickets übereinstimmt.
Verstöße gegen
die Aufenthaltsgesetze werden
in Kanada, wie in jedem anderen
Land der Welt, hart bestraft
und können eine Abschiebehaft
zur Folge haben.
- Kinder benötigen einen
Kinderreisepass, der deutsche
Kinderausweis nach altem Muster
wird anerkannt, sofern dieser
ein Lichtbild enthält.
Der Eintrag eines Kindes in
den Reisepass eines Elternteils
ist ebenfalls möglich
(Lichtbild erforderlich).
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Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
von Kanada in Berlin |
Kuba
- Visapflicht. Pauschaltouristen
können dieses Visum über
das Reisebüro bzw. den
Reiseveranstalter ausstellen
lassen.
Individual-Touristen müssen
dieses Visum bzw. die "Touristenkarte"
über eine zuständige
kubanische Auslandsvertretung
(Botschaft oder Konsulat)
in Deutschland beantragen,
ggf. ist ein persönlicher
Antrag in der kubanischen
Vertretung notwendig. Eine
Touristenkarte wird für
eine maximale Aufenthaltsdauer
von 30 Tagen ausgestellt und
kostet z.Z. 22 Euro pro Person
(zzgl. Versandgebühren),
bei einer nicht persönlichen
Visabeantragung fallen ggf.
noch zusätzliche Servicegebühren
an. Vor Ort ist eine Verlängerung
um weitere 30 Tage möglich.
- Für die Einreise nach
Kuba benötigen deutsche
Staatsangehörige einen
bei der Einreise noch mindestens
6 Monate gültigen Reisepass
- Der deutsche Kinderpass
wird für Kinder bis 14
Jahr uneingeschränkt
(altes und neues Muster) akzeptiert.
Der Eintrag eines Kindes bis
14 Jahre in den Reisepass
eines Elternteil ist möglich
(Lichtbild erforderlich),
zur Vermeidung von Komplikationen
bei der Einreise, wird jedoch
ein eigener Kinderpass empfohlen.
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Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
der Republik Kuba |
Mexiko
- Reisepass, der nocht mindestens
6 Monaten nach dem Ausreisedatum
gültig ist. Ein vorläufiger
deutsche Reisepass, der für
die Dauer des Aufenthalts
gültig ist, wird akzeptiert.
- Bei der Einreise wird eine
sogenannte Touristenkarte
(FMT) ausgestellt, auf der
die erlaubte Aufenthaltszeit
vermerkt ist, d.h. diese Touristenkarte
sollte sorgfältig aufbewahrt
werden und sicherheitshalber
eine Kopie gemacht werden.
Eine Aufenthaltsverlängerung
bis zu 6 Monaten ist vor Ort
in einem "Instituto Nacional
de Migración"
prinzipiell möglich,
es besteht jedoch keinen Anspruch
darauf.
- Kinder benötigen einen
Kinderreisepass, der deutsche
Kinderausweis nach altem Muster
wird nicht anerkannt.
Der Eintrag eines Kindes (bis
15 Jahren) in den Reisepass
eines Elternteils ist ebenfalls
möglich (Lichtbild erforderlich).
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Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
von Mexiko in Berlin

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USA
- eine visafreie Einreise
in die USA ist unter folgenden
Voraussetzungen möglich
- der Reisende muß einen
am Ausreisetag noch gültigen
bordeuxroten, maschinenlesbaren
Reisepass* besitzen
- die Einreise muß über
eine reguläre Flug- oder
Schifffahrtsgesellschaft erfolgen
-es muß ein gültiges
Rück- oder Weiterflugticket
vorgelegt werden (bei der
Einreise über den Landweg
z.B. über Kanada oder
Mexiko muß kein Rück-
oder Weiterflugticket vorgelegt
werden)
- der Einreisende muss eine
elektronischen Einreiseerlaubnis
/ ESTA vorweisen können
(ESTA im Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov)
- bei der visumfreie Einreise
wird im Reisepass die maximale
Aufenthaltszeit festgelegt
(maximal 90 Tage), die dem
Reisezweck entspricht und
i.d.R. mit dem Datum des Rückfluges
übereinstimmt. Diese
Aufenthaltszeit kann vor Ort
nicht verlängert
werden.
Verstöße gegen
die US-amerikanische Aufenthaltsgesetze
können zu empfindlichen
Geldstrafen und zu einer Abschiebehaft
führen.
- für alle Aufenthalte,
die länger als 90 Tage
dauern oder für Aufenthalte
aus nicht-touristischen Gründen
(z.B. Besuch einer Sprachschule,
USA-Aufenthalt im Rahmen eines
Schüleraustauschprogrammes,
Au-pair-Tätigkeiten etc.)
ist ein bei der US-amerikanischen
Botschaft oder bei einem
Generalkonsulat beantragtes
Visum erforderlich. Das Visum
muss bei der US-amerikanischen
Botschaft des Herkunftlandes
des Reisenden gestellt werden,
d.h. ein in Österreich
lebender Deutscher kann dieses
Visum nicht bei der US-Botschaft
in Wien beantragen. Die auf
dem Visum festgelegte maximale
Aufenthaltszeit kann vor Ort,
unter bestimmten, allerdings
strengen Voraussetzungen,
verlängert werden.
- die visafreie Einreise für
Kinder ist nur mit einem Kinderreisepass
möglich, der vor dem
26.10.2006 ausgestellt wurde.
Mit einem deutschen Kinderausweis
oder mit einem Kinderreisepass,
der nach dem 26.10.2006
ausgestellt wurde, ist für
Kinder eine visafreie Einreise
in die USA nicht möglich.
In solchen Fällen muß
ein Visum oder ein regulärer
maschinenlesbarer (bordeaux-roten)
Reisepass beantragt werden
*weil einige Fluggesellschaften
auf das Mitführen eines
noch mindestens 3 Monaten
gültigen Reispasses bestehen,
sollte nicht mit einem Reispass,
der am Tag bzw. wenige Tage
nach der Ausreise abläuft,
gereist werden.
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Infos über die Einreisebestimmungen
der USA erteilt die
Botschaft der USA in Berlin |
Venezuela
/ Isla Margarita
- Reisepass, der nocht mindestens
6 Monaten nach dem Ausreisedatum
gültig ist.
- Bei der Einreise aus touristischen
Zwecken wird jedem Reisende
eine Einreisekarte ausgestellt,
auf der die erlaubte Aufenthaltszeit
vermerkt ist, d.h. diese Einreisekarte
sollte sorgfältig aufbewahrt
werden und sicherheitshalber
eine Kopie gemacht werden.
Eine Einreisekarte berechtigt
i.d.R. für Aufenthalte
bis zu 60 Tage
- Kinder benötigen einen
Kinderreisepass oder Kinderausweis
mit Lichtbild
- bei der Ausreise muß
vor Ort eine Flughafengebühr
und Ausreisesteuer von z.Z.
ca. 64 US-$ pro Person bezahlt
werden.
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Infos über Einreise- und
Visabestimmungen erteilt die Botschaft
von Bolivarischen Republik Venezuela
in Berlin |
*alle
Angaben ohne Gewähr.
Die Einreisebestimmungen eines
Landes können sich jeder
Zeit ohne Vorankündigung
ändern, vor Reiseantritt
in ferne Länder sollten Sie
sich daher kurzfristigüber
die aktuellen Einreisebestimmungen
des bereisten Landes informieren.
Die hier aufgeführten Bestimmungen
gelten i.d.R. für deutsche
Staatsbürger und nur für
touristische Reisen. Für
Geschäftsreisen, Bildungsreisen
und für langfristige Aufenthalte
gelten i.A. andere Bestimmungen.
Über falsche Angaben auf
dieser Seite, freuen wir uns über
eine Info an kontakt@sellpage.de

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