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Geseztesänderungen im Straßenverkehr
2008
Deutschland:
- Ab
2008 ist in vielen Städten die Schadstoffplakette
für PKWs pflicht
Viele Städte in Deutschland richten ab
2008 sogenannte Umweltschutzzonen ein, in
diese Schutzzonen dürfen nur PKWs und
LKWs fahren, die mit einer grünen, gelben
oder roten Feinstaubplakette gekennzeichnet
sind. Motorisierte Zwei- und Dreiräder
und vorläufig Oldtimer, mit einem H-
oder 07er-Kennzeichen, sind von der Plakettenpflicht
befreit.
Die Plakette kostet 5 Euro und Fahren ohne
Plakette wird mit 40 Euro und einem Punkt
in der Verkehrssünderdatei geahndet.
Ausgestellt wird die Plakette von den KFZ-Zulassungsbehörden,
TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP, KÜS und
jeder Innungswerkstatt, die berechtigt ist,
Abgasmessungen für PKWs durchzuführen
(www.avd.de
Verkehrsrecht -> Vorschriften -> Feinstaubplakette
"Umweltzonen und Feinstaubplaketten",
29.12.2007)
Termine* einiger Städte, die Umweltschutzzonen
einrichten:
- ab dem 1.Januar: Berlin, Hannover und Köln
- ab März: Augsburg, Ilsfeld, Leonberg,
Ludwigsburg, Mannheim, Neu-Ulm, Pleidelsheim,
Regensburg, Stuttgart,Tübingen und Schwäbisch
Gmünd
- ab Juli: Bochum
- ab Oktober: München, Wuppertal
*Viele Städte gewähren eine Übergangsfrist
von 2-3 Monaten, während denen Verstöße
gegen die Plakettenpflicht nur ermahnt werden,
danach kann Autofahren ohne Feinstaubplakette
mit 40 Euro geahndet werden.
weitere
Informationen über Feinstaubplaketten für
PKWs im Internet:
Österreich:
- Ab
2008 gilt die Winterreifenpflicht, d.h. wer
in der Zeit vom 01.November bis 15.April bei
bei winterlichen Fahrverhältnissen ohne
Winterreifen oder ohne Schneeketten auf den
Antriebsachsen unterwegs ist wird bei einfachen
Verstöße mit 35 Euro bestraft,
kommt es dagegen zu einem Unfall bei schneebedeckter
und der Autofahrer ist mit Sommerreifen unterwegs
kann er mit einer Strafe mit bis 5000 Euro
bestraft werden.
- Ab
2008 wird die Strafe für das Telefonieren
ohne Freisprechanlage verdoppelt und kostet
nun 50 Euro
- Die
Lichtpflicht für PKWs auch am Tag das
Ablendlicht einschalten zu müssen, wird
wieder aufgehoben. (www.oeamtc.at,
-> Recht-> "Was ist neu 2008?:
Härtere Strafen für Verkehrssünder,
CO2-Steuer kommt", 29.12.2007)
EU-Länder:
-
Das
bereits für 2007 angekündigte
EU-Gesetz zur grenzüberschreitenden
Vollstreckung von Bußgelder für
Verkehrsverstöße tritt vermutlich
erst 2009 in Kraft. Nach dieser EU-Verordnung
sollen Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten
und Verkehrssünden (ab einem Strafmaß
von 70 Euro), im Heimatland des Beschuldigten
vollstreckt werden können. Ein Verkehrsverstoß
in Italien mit einem Bußgeld ab 70
Euro könnte dann von der zuständigen
deutschen Behörde anerkannt und vollstreckt
werden.
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- Neben
Italien und Spanien gilt seit dem 01.01.2005 auch
in Österreich eine Warnwestenpflicht für
PKWs und LKWs, in Portugals soll diese Verordnung
ab dem 25.06.2005 gelten. Diese Regelungen gelten
auch für ausländische Kraftfahrer. In
Italien und Spanien ist nur das Tragen einer Warnweste
vorgeschrieben, wenn man den PKW wegen einer Panne
oder eines Unfalles verlassen muss. In Österreich
und Portugal gilt zudem eine Mitführpflicht
einer Warnweste. Bei Verstöße drohen
folgende Bußgelder. In Österreich ab
21 Euro, in Portugal ab 60 Euro bei Nichtmitführen
und 120 Euro bei Nichttragen. Das Nichttragen einer
Warnweste kostet in Italien 35 Euro und in Spanien
bis 91 Euro. (www.adac.de,
Mitgliedschaft & Leistungen -> motorwelt
-> Meldungen: "Westenpflicht in 4 Ländern",
15.06.2005)
Gesetzesänderungen
auf deutschen Straßen seit 2004
(Die hier aufgeführten Neuregelungen für
den Straßenverkehr sind seit dem 01.April 2004
gültig)
- Telefonieren
ohne Freisprechanlage während der Autofahrt
kostet dann EUR 40,- und weil für Knöllchen
ab EUR 40,- Eintragungen in der Flensburger Verkehrssünderkartei
fällig werden, wird das Telefonieren mit dem
Handy beim Autofahren zusätzlich mit einem
Punkt geahndet. Radfahrer zahlen übrigens EUR
25,-, wenn sie telefonierend beim Radfahren erwischt
werden.
- Ebenfalls
ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von
EUR 40,- drohen dem Autofahrer, der sein Auto so
parkt, dass Rettungsfahrzeuge behindert werden könnten.
- Das
falsche Einfahren in einen Kreisverkehr, z.B. durch
Blinkersetzen, kann mit EUR 20,- geahndet werden.
- In
Bussen mit Anschnallgurten, wird es eine Anschnallpflicht
für Passagiere geben. Erwischt die Polizei
nicht angeschnallte Fahrgäste, können
diese mit EUR 30,- zu Kasse gebeten werden. (Quelle:
www.ndr.de,
"Gesetze: Wichtige Änderungen für
Autofahrer ab 1. Januar 2004", 04.01.2004)
- Verkehrsverstöße
die als Ordnungswidrigkeiten bewertet werden, können
nach der neuen Gesetzesgrundlage mit einem zusätzlichen
Fahrverbot bis sechs Monaten (bisher maximal drei
Monate) geahndet werden.
- Eintragungen
in der Flensburger Verkehrssünderdatei gelten
zukünftig ab dem Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes
und nicht mehr ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft,
dadurch bleiben Eintragungen länger bestehen.
(Quelle: www.rp-online.de,
Ratgeber -> Auto & Verkehr "Wichtige
Änderungen für Autofahrer im neuen Jahr",
04.01.2004)
Gesetzesänderungen seit dem 01.01.2003
- In
Italien werden 2003 Verkehrsverstöße
teuerer
Alle zwei Jahren werden in Italien die Bußgelder
erhöht, so auch in diesem Jahr um ca. fünf
Prozent.
So werden nun einfache Parkverstöße mit
saftigen 33,60 €, das Überfahren einer
roten Ampel wird mit 68,25 € und das Überschreiten
der Höchstgeschwindigkeit um 10 - 40 km/h wird
mit einem mindestens 134,55 € teueren Protokoll
geahndet.(Quelle: ADACmotorwelt 02/2003; S. 8 "Italien:
Verkehrssünden teureratorium für Verkehrssicherheit",
09.02.2003)
- Seit
September auch in Frankreich stationäre Geschwindigkeitskontrollen
Galt bisher Frankreich als starenkastenfreie
Zone, hat sich dies seit September 2003 geändert.
Aufgrund der hohen Anzahl von Vekehrstoten (2002
über 8000 Verkehrstote) beschloss das französische
Verkehrsministerium in Städten und auf Landstraßen,
Starenkästen zur Geschwindigkeitskontrolle
zu installieren. Das Netz der festinstallierten
Geschwindigkeitsmeßgeräten soll in den
kommenden Monaten kräftig ausgebaut werden.
(Westdeutsche Zeitung , Aus aller Welt "Auf
Frankreichs Straßen blitzt es ",
S.7, 06.11.2003)
Gesetzesänderungen
in Deutschland seit dem 01.01.2002
- Durch
die Ökosteuer wurden Benzin und Diesel um 3,56
Cent / Liter teuerer
- Bei
der Umrechnung der Bußgelder von DM in EUR
wurden die Beträge abgerundet, d.h. ein Verkehrsdelikt
das 2001 mit 75 DM geahntet wurde, kostet nun 35
EUR, dies entspricht einer "Ersparnis"
von 3,25 EUR
- Radarwarngeräte
aller Art sind nun entgültig verboten. Wird
man mit solch einem Gerät erwischt, so ist
die Polizei berechtigt dieses einzuziehen, ein Bußgeld
von 75 EUR wird fällig und in der Flensburger
Verkehrssünderkartei bekommt man 4 Punkte eingetragen.
- Unter
bestimmten Voraussetzungen darf nun die Standspur
auf der Autobahn als Fahrspur benutzt werden, die
Erlaubnis hierzu muss aber ausdrücklich mit
den folgenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sein
- Autofahrer über 65 Jahre und alle Besitzer
des alten rosafarbenen Führerscheins, müssen
eine ärztlichen Pflichtuntersuchung vorweisen,
falls sie ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen fahren
- Der
Parkraum in den Innenstädten wurde neu geregelt,
d.h. es darf von den Städten nur noch ein gewisser
Anteil der Parkflächen als Anwohnerparkplatz
ausgewiesen werden, für Besucher soll dadurch
mehr Parkplätze geschaffen werden.
- Der
Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog wurden
als einheitliches Regelwerk zusammengefasst
In
Europa
- Wer
in Italien beim Telefonieren mit dem Handy im Straßenverkehr
erwischt wird, kann mit einem Fahrverbot bestraft
werden. Auf manchen Autobahnabschnitte wurde die
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130
auf 150 km/h erhöht.
- In
Frankreich wird ein Autofahrer, der in einen Unfall
mit Totesfolge verwickelt ist, nicht nur auf Alkohol,
sondern auch auf Rauschmittelmißbrauch getestet.
- Die
Niederlande planen für dieses Jahr die Benutzung
des Handy beim Fahren zu verbieten.
- In
Griechenland wird in diesem Jahr der tollerierte
Blut-Alkohol-Gehalt auf 0,25 gesenkt.
Telefonieren
ohne Freisprecheinrichtung beim Autofahren:
Bußgelder in Europa
Quelle:
Web-Site des Wirtschaftsmagazin Capital,
Topthema: "Gute Fahrt in 2002", von
Torsten Eßer, 14.01.2002)
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