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Neue
Verordnungen für das Handgepäck
im Flugverkehr
-Alle Angaben ohne Gewähr-
| Eine
allgemein gültige Verordnung
was im Handgepäck mitgeführt
werden darf gibt es nicht. Die Bestimmungen
für das Handgepäck sind
vom jeweiligen Reiseland und von den
Fluggesellschaften abhängig und
können sich je nach politischer
Lage täglich ändern. Bildergalerie
über erlaubte und nicht erlaubte
Konsumgegenstände im Handgepäck
bitte hier
klicken |
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Reiseland
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Europäische
Union
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verbotene Gegenstände:
-
stumpfe,
spitze oder scharfe Gegenstände:
alle Arten von Messern und Scheren
(z.B. Nagelscheren, Nagelfeilen,
Maniküresets, Besteck etc.).
Glasflaschen ab einer gewissen
Größe (z.B. Deo-Roller
aus Glas) können als stumpfe
und harte Schlaggegenstände
eingeordnet und somit konfisziert
werden.
-
alle
Arten von Waffen, Explosivstoffe
und Munition (z.B. Elektroschocker)
auch Spielzeugpistolen
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alle
Produkte, die mit dem
nebenstehenden Symbol
gekennzeichnet sind
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-
viele
Arten von Sportgeräten
z.B. Wanderstöcke, Baseballschläger,
Golfschläger, Billardstöcke,
Angelruten, Bowlingkugel, Kamerastativ
etc.
-
leicht
brennbare Stoffe, z.B. Feuerzeuge,
Reinigungs- und Feuerzeugbenzin,
Nagellackentferner, Gasbehälter
etc.
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alle
Produkte, die mit dem
nebenstehenden Symbol
gekennzeichnet sind
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-
chemische
und toxische Stoffe, alle
Arten von Säuren, ätzende
Substanzen, oxydierende Substanzen
(z.B. Bleichpulver und Superoxyd),
Pfeffersprays und Streichhölzer
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alle
Produkte, die mit den
nebenstehenden Symbolen
gekennzeichnet sind
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-
giftige
oder ansteckende Substanzen
(Quecksilber / Fieberthermometer,
Bakterien- und Viruskulturen)
 |
alle
Produkte, die mit dem
nebenstehenden Symbol
gekennzeichnet sind
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-
Die aktuelle
Liste "Verbotene
Gegenstände bei Flugreisen"
der Bundespolizei
unter www.bundespolizei.de
Seit
dem 06.11.2006 gelten neue Regelungen
bezüglich der Mitnahme von
Flüssigkeiten im Handgepäck
im EU-Flugverkehr
-
Alle
Arten von Flüssigkeiten,
Pasten, Gels, Cremes etc. müssen
in Behältern mit einem
maximalen Fassungsvolumen von
0,1 Liter (= 100 ml), in einer
durchsichtigen, wiederverschließbaren
Plastiktüte, deren Fassungsvermögen
nicht größer als
1 Liter betragen darf, transportiert
werden (Beispiel siehe Bilddokumentation).
-
Flüssigkeiten
(Spirituosen, Parfum etc.),
die in den Duty Free Shops oder
an Board eines Flugzeuges von
einem EU-Land gekauft wurden,
müssen in manipulationssicheren
versiegelten Verkaufstaschen
transportiert werden und dürfen
dann auch weiterhin mit ins
Handgepäck.(1.)
Problematisch sind gekaufte
Flüssigkeiten am Flughafen
oder im Flugzeug eines außereuropäischen
Landes, wenn der Fluggast einen
Zwischenstop einlegen und das
Flugzeug wechseln muß.
So wird beispielsweise die Flasche
Bourbon-Whisky, die in Los Angeles
im Duty Free-Shop gekauft wurde,
bei einem Zwischenstop in London
oder Frankfurt, bei einem Weiterflug
z.B. nach München, beschlagnahmt.
Das Gleiche gilt auch für
im Duty Free-Shop gekauftes
Parfum, falls das Flagon mehr
als 100 ml Inhalt hat. So kann
das teuer gekauft Parfum z.B.
am Flughafen von Bangkok, bei
einem Flug von Bangkok nach
Berlin, mit Zwischenstop in
Frankfurt, am Frankfurter Flughafen
konfesziert werden.(2.)
- Flüssige
Babynahrung und spezielle Getränke
für Diabetiker dürfen
auch weiterhin, in der Menge,
die für die Flugdauer benötigt
wird, mit ins Handgepäck.
-
Die
Kontrolle von Mäntel, Jacken
und Klapprechner (Laptops) soll
verstärkt werden
- Das maximal erlaubte
Gewicht für das Handgepäck
unterscheidet sich bei den Fluggesellschaften
und reicht von 5 kg bei TUIfly
bis 8 kg bei der Lufthansa (weitere
Infos, siehe weiter
unten)
Quellen:
1.) www.salzburg.com,
Salzburger Nachrichten ->
Nachrichten, "EU schränkt
Flüssigkeiten im Handgepäck
ein", 27.09.2006
2.) www.spiegel-online.de,
reise -> aktuell "Neue
Handgepäckregeln: Was darf
noch ins Flugzeug?", 30.10.2006

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erlaubte
Gegenstände und Medikamente:
- Verschreibungspflichtige
Medikamente als Pulver,
Flüssigkeit, Tabletten
und Aerosolform (z.B. ein Asthma-Spray).
Eine ärztliche Bestätigung
(bei Reisen ins Ausland in englisch)
wird dringend empfohlen. Diese
Bestätigung schützt
allerdings nicht vor Beschlagnahmung
der Medikamente durch die zuständige
Behörde, deshalb sollte
im Handgepäck nur die für
die Flugzeit notwendige Medikamentenration
mitgeführt werden, die
für die Reisedauer notwendige
Medikamentenmenge sollte im
aufgegebenen Reisegepäck
befördert werden. Dabei
ist es auch dringend ratsam
sich über die jeweiligen
Bestimmungen in dem Reiseland
vorab zu erkundigen, denn nicht
selten sind hier zugelassene
Medikamente anderswo verboten.
- Insulin
für Diabetiker maximal
148 ml
- medizinisch
notwendige Flüssigkeiten,
z.B. Augentropfen, Kontaktlinsen,
Hustensaft etc. maximal 120
ml
- Laptops,
Handys (müssen
aber i.d.R. ausgeschaltet bleiben*),
MP3-Player, kleinere
Fotoapparate und Kamerazubehör
(keine übergroße
Objektive und Kamerastative,
diese könnten als Schlaggegenstände
eingeordnet werden und somit
beschlagnahmt bzw. der Mitflug
verweigert werden. Genaue Maßangaben
hierzu gibt es nicht und man
ist, ähnlich wie bei den
Medikamente, von der Willkür
der zuständigen Behörde
abhängig.)
(Quelle: www.fit-for-travel.de,
"Medikamente
im Handgepäck: Was darf
mit?", direkt
zum Artikel bitte hier
klicken, 18.09.2006)
*Bei
einigen Fluggesellschaften ist
das Telefonieren während
eines Fluges, zu vorgeschriebenen
Zeiten, wieder erlaubt, z.B.
Ryanair, Emirates u.a.
- Bildergalerie
über erlaubte und nicht
erlaubte Konsumgegenstände
im Handgepäch bitte hier
klicken
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Großbritannien
(Merkblatt
der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten
und Handgepäck im Luftverkehr
von und nach UK und USA als pdf-Datei,
bitte hier
klicken) |
aktuelle Meldung:
Großbritannien
lockert teilweise die Bestimmungen
für das Handgepäck
Die britische Regierung sorgt mit
der teilweisen Lockerungen der strengen
Regelungen für das Handgepäck,
für noch mehr Verwirrung bei
Flügen nach Großbritannien.
So wurde zwar die Bestimmung, dass
nur noch ein Handgepäckstück
pro Passagier an Bord genommen werden
darf, für Flüge nach / ab
22 britischen Flughäfen wieder
aufgehoben, diese Regelung gilt allerdings
nicht bei Flügen zu allen britischen
Airports, so ist auf einer Flugreisen
nach London-Luton und London-Gatwick
auch weiterhin nur ein Handgepäckstück
erlaubt. Außerdem setzen einige
Fluggesellschaften diese neue gelockerte
Regelung nicht in die Praxis um, bei
easyJet beispielsweise ist auch weiterhin
nur ein Handgepäckstück
erlaubt und bei der Airline BMI dürfen
nur Fluggäste ab der Business-Klasse
zwei Handgepäckstücke mit
an Bord nehmen, für Fluggäste
der Economy-Klasse ist dagegen auch
weiterhin nur ein Handgepäckstück
erlaubt. Daher sollten Sie sich vor
einem Flug nach Großbritannien
genau über die jeweils gültigen
Handgepäckbestimmungen ihrer
Fluggesellschaft bzw. des Flugzieles
informieren. Weitere Informationen
zu den Gepäck- und Handgepäckbestimmungen
bitte hier
klicken.
(www.aero.de,
News -> "Unterschiede bei
Airlines: Großbritannien lockert
strikte Handgepäckregel",
07.01.2008) |
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verbotene
Gegenstände und Bestimmungen
für Medikamente und Babynahrung:
- alle unter
dem Punkt "Europäische
Union" genannten Gegenstände
- Sonderregelungen:
z.Z. (19.09.2006) ist die
Mitnahme von Flüssigkeiten
(Getränke, Shampoos, Lotionen,
Cremes etc.) im Handgepäck
verboten, diese Regelung
soll allerdings im Laufe dieser
Woche gelockert werden. Nach
der Sicherheitszone, also im
Duty Free Shop können Flüssigkeiten
gekauft werden und im Handgepäck
mitgeführt werden. Das
Verbot gilt also für alle
Flüssigkeiten, die außerhalb
der Sicherheitszone gekauft
wurden.
- Behälter
die Flüssigkeiten entahlten
könnten
- generelles
Verbot von Feuerzeugen
auch nicht im aufgegebenen Gepäck
(das teuere Dupont-Feuerzeug
sollte man bei Flügen nach
Großbritannien und in
die USA nicht mitnehmen.)
- an verschreibungspflichtigen
Medikamente in flüssiger
Form, falls diese für
den Flug dringend benötigt
werden (ärztliche Bestätigung!),
dürfen maximal 50 ml
im Handgepäck mitgeführt
werden. Für flüssige
Medikamente, die nicht vorgekostet
werden können, bedarf es
gegebenfalls einen Unbedenklichkeitsnachweis
durch die Airport-Apotheke
- flüssige
Babynahrung darf mitgeführt
werden, muss aber vom Fluggast
vorgekostet werden!!!!
(Quelle: www.london.diplo.de,
Merkblatt "Handgepäck"
der Deutschen Botschaft in London.
Merkblatt als pdf-Datei / 153
kb bitte hier
klicken)
aktuelle
Meldung: Die britische Regierung
hat die Bestimmungen für das
Reisegepäck etwas gelockert.
Seit dem 22.09.2006 darf wieder
ein Handgepäckstück
in normaler Größe (B
x H x T = 56 x 45 x 25 cm) mit an
Board genommen werden. Künftig
sind auch wieder Musikinstrumente
als zweites Handgepäckstück
erlaubt. (Quelle: www.spiegel.de,
Nachrichten -> Reise -> Aktuell
"Handgepäck: Briten
lassen wieder kleine Koffer an Bord",
21.09.2006)
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USA
(Merkblatt
der Deutschen Botschaft für Anreisezeiten
und Handgepäck im Luftverkehr
von und nach UK und USA als pdf-Datei,
bitte hier
klicken) |
verbotene
/ erlaubte Gegenstände und
Bestimmungen für Medikamente:
- alle unter
den Punkten "Großbritannien"
und "Europäische Union"
genannten Gegenstände und
Verordnungen (vorkosten von
flüssigen Medikamenten
und Babynahrung etc.)
- In den USA
dürfen wieder Flüssigkeiten
(Getränke, Parfum, Körperpflegemittel),
die in den Geschäften nach
der Sicherheitszone (Duty Free-Shops)
gekauft werden, im Reisegepäck
versiegelt mitgeführt werden.
Auch die Mitnahme von Flüssigkeiten,
die außerhalb der Sicherheitszone
gekauft wurden, dürfen
in geringen Mengen wieder in
das Handgepäck. So sind
im Handgepäck maximal 0,1
Liter (100 ml = 3,38 fl oz)
an Shampoo, Deodorant oder andere
unbedenklichen flüssigen
Konsumgüter erlaubt, diese
müssen allerdings in einer
durchsichtigen Plastiktüte
transportiert werden. (www.spiegel.de,
-> Reise -> aktuell: "Flugsicherheit:
US-Behören erlauben wieder
Flüssigkeiten",
25.09.2006)
- an rezeptfreien
flüssigen Medikamente (Hustensaft
etc) dürfen maximal 4 oz
= ca. 113 ml mitgeführt
werden, diese müssen ggf.
vorgekostet werden.
- Sonderregelung
für Handgepäckgröße:
Bei Flügen ab USA und innerhalb
der USA darf das Handgepäck
folgende Maßen nicht überschreiten:
Breite: 55 cm x 40 cm x 20 cm
(alle Maßen inkl. Rädern,
Tragegriffen und Seitentaschen)
(Quelle: www.london.diplo.de,
Merkblatt "Handgepäck"
der Deutschen Botschaft in London.
Merkblatt als pdf-Datei / 153
kb bitte hier
klicken)

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| Handgepäckbestimmungen
ausgesuchter Fluggesellschaften |
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Fluggesellschaft
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Bestimmung
(i.d.R. 1 Handgepäck pro Person
erlaubt)
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allgemein
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Die
Bestimmungen was mit an Board bzw.
was dort konsumiert werden darf,
weichen unter den Fluggesellscaften
stark voneinander ab. So ist bei
vielen Airlines die Mitnahme von
heißen Getränken an Board
untersagt oder der Konsum von mitgebrachten
alkoholischen Getränken im
Flugzeug ist nicht erlaubt. Deshalb
gilt der Ratschlag sich über
die jeweiligen Handgepäck-Bestimmungen
der gebuchten Fluggesellschaft zu
informieren.
|
|
Air
Berlin
|
max.
Größe* (Breite x Höhe
x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max.
Gewicht = 6 kg (bei Flügen
ab London gelten die Bestimmungen
weiter oben)
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|
Condor
|
max.
Größe* (Breite x Höhe
x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max.
Gewicht = 6 kg
wichtig: die Mitnahme von Aktentaschen
ist nicht erlaubt
|
|
Easy
jet
|
max.
Größe* (Breite x Höhe
x Tiefe in cm) = 45 x 40 x 20. Die
Mitnahme von Glasflaschen ist nicht
erlaubt.
|
|
TUIfly
|
max.
Größe* (Breite x Höhe
x Tiefe in cm) = 45 x 35 x 20; max.
Gewicht = 5 kg (bei Flügen
ab Großbritannien gelten die
Bestimmungen weiter oben)
|
|
Lufthansa
|
max.
Größe* (Breite x Höhe
x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max.
Gewicht = 8 kg (bei Flügen
ab Großbritannien und USA
gelten die Bestimmungen weiter oben)
In der Business Class sind 2 Handgepäckstücke
pro Person erlaubt und ein Kleidersach
mit (max 57 cm x 54 cm x 15 cm gilt
als Handgepäck)
|
|
LTU
|
max.
Größe* (Breite x Höhe
x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max.
Gewicht = 8 kg (bei Flügen
ab Großbritannien und USA
gelten die Bestimmungen weiter oben)
|
|
Ryanair
|
max.
Größe* (Breite x Höhe
x Tiefe in cm) = 55 x 40 x 20; max.
Gewicht = 10 kg (bei Flügen
ab Großbritannien gelten die
Bestimmungen weiter oben).
Sonderregelung bezüglich Allkoholkonsum,
bei den Iren ist trinken von Alkohol
verboten.
|
*max. Größe
= Maßen inkl. Rädern,
Tragegriffen und Seitentaschen
(Quelle: www.fit-for-travel.de,
"Medikamente
im Handgepäck: Was darf mit?",
direkt
zum Artikel bitte hier
klicken, 18.09.2006)
- Bildergalerie
über erlaubte und nicht erlaubte
Konsumgegenstände im Handgepäch
bitte hier
klicken
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(Alle Angaben ohne Gewähr,
für Hinweise über falsche Angaben
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eine E-Mail an: info@sellpage.de
sehr freuen.
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Übersicht der Abflughäfen
und Flugziele folgender Fluggesellschaften:
Air Berlin
| Austrian
Airlines | Condor
| TUIfly
| LTU
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