Beispiele
für erlaubte Verpackungsgrößen
von Flüssigkeiten, Creme, Shampoos
etd. im Handgepäck
(gültig für alle Produkte, die
außerhalb der Sicherheitzone gekauft
wurden).
Abbildungen:
1
- 4 | 5
- 8 | 9 - 12 | zurück
|
vorgeschriebene Transportverpackung
Abbildung
9: Lotion Solution for World
Travel. Alle Behälter
mit flüssigen Produkten
müssen in einer durchsichtigen,
wiederverschließbaren
Plastiktüte mit einem
maximalen Fassungsvolumen
von 1 Liter transportiert
werden..
erlaubt
Abbildung
10: (Ohren-) Spray, 45 ml
Erlaubte Menge in vorgeschriebener
Verpackung
Abbildung
11: in der wiederverschließbaren
Plastiktüte kann eine
unbestimmte Anzahl von Behältern
mit flüssigen Produkten
im Handgepäck transportiert
werden.
Erlaubte Menge, mit
problematischem Inhalt
Abbildung
12: Spirituosen und stumpfe
harte Gegenstände,
z.B. Deo-Roller aus Glas,
können von dem kontrollierenden
Behörden als Schlaggegenstand
eingeordnet werden.
*Eine allgemein
gültige Verordnung was
im Handgepäck mitgeführt
werden darf gibt es nicht.
Die Bestimmungen für
das Handgepäck sind vom
jeweiligen Reiseland und von
den Fluggesellschaften abhängig
und können sich je nach
politischer Lage und durch
behördlichen Willkür
täglich ändern.
-Alle
Angaben nach einer Analyse
vom 30.09.2006 und ohne Gewähr-
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