Beispiele
für erlaubte Verpackungsgrößen
von Flüssigkeiten, Creme, Shampoos
etd. im Handgepäck
(gültig für alle Produkte, die
außerhalb der Sicherheitzone gekauft
wurden).
Abbildungen:
1
- 4 | 5 - 8 | 9
- 12 | zurück
|
nicht erlaubt
Abbildung
5: Shampoo, 250 ml (erlaubt
sind max. 100 ml)
erlaubt
Abbildung
6: Shampoo, 25 ml (Probiergröße)
erlaubt und nicht erlaubt
Abbildung
7: Kräuterlikör,
100 ml
Bei vielen Fluggesellschaften
und in einigen Ländern
ist das Mitführen von
Spirituosen im Handgepäck
verboten
erlaubt
Abbildung
8: Deo-Roller, 50 ml
empfehlenswert sind Produkte
in Verpackungen aus "weichem"
Kunststoff. Deo-Roller in
dieser Größe,
in handelüblichen Glasfläschchen,
können durchaus als
Schlaggegenstand interpretiert
werden.
*Eine allgemein
gültige Verordnung was
im Handgepäck mitgeführt
werden darf gibt es nicht.
Die Bestimmungen für
das Handgepäck sind vom
jeweiligen Reiseland und von
den Fluggesellschaften abhängig
und können sich je nach
politischer Lage und durch
behördlichen Willkür
täglich ändern.
-Alle
Angaben nach einer Analyse
vom 30.09.2006 und ohne Gewähr-
Alle Angaben ohne Gewähr, für
Hinweise über falsche Angaben auf dieser Seite,
würden wir uns sehr freuen:
E-Mail an: info@sellpage.de