Beispiele
für erlaubte Verpackungsgrößen
von Flüssigkeiten, Creme, Shampoos
etd. im Handgepäck
(gültig für alle Produkte, die
außerhalb der Sicherheitzone gekauft
wurden).
Abbildungen: 1
- 4 | 5
- 8 | 9
- 12 | zurück
|
nicht erlaubt
Abbildung
1: Haar-Schaumfestiger,
150 ml
erlaubt sind max. 100 ml
und mit leicht brennbar
gekennzeichnet
erlaubt
Abbildung
2: Zahnpasta, 100 ml
nicht erlaubt
Abbildung
3: Mundwasser, 125 ml
es ist nicht verboten Mundwasser
im Handgepäck zu haben,
in diesem Fall wird die
erlaubte Verpackungröße
um 25 ml überschritten
*Eine allgemein
gültige Verordnung was
im Handgepäck mitgeführt
werden darf gibt es nicht.
Die Bestimmungen für
das Handgepäck sind vom
jeweiligen Reiseland und von
den Fluggesellschaften abhängig
und können sich je nach
politischer Lage und durch
behördlichen Willkür
täglich ändern.
-Alle
Angaben nach einer Analyse
vom 30.09.2006 und ohne Gewähr-
(Alle Angaben ohne Gewähr,
für Hinweise über falsche Angaben
auf dieser Seite, würde ich mich über
eine E-Mail an: info@sellpage.de
sehr freuen.
Alle Angaben ohne Gewähr, für
Hinweise über falsche Angaben auf dieser Seite,
würden wir uns sehr freuen:
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