Die
Kosten für Verkehrsverstöße im europäischen
Ausland
|
alle
Angaben in Euro gerundet
|
| Bußgelder*
für: |
falsches
Parken |
Überholen
im Überholverbot |
bei
Rot über die Ampel |
20
km/h zu schnell |
Allkohol
am Steuer (Promillengrenze) |
| Belgien: |
ab
50 |
ab
150 |
ab
150 |
ab
100 |
ab
140 (0,5) |
| Dänemark: |
70 |
140 |
135-200 |
70
- 270 |
ab
540 (0,5) |
Deutschland:
|
5-50 |
30-125 |
50-200 |
bis
35 |
ab
250 (0,5) |
| Frankreich: |
ab 10 |
ab 90 |
ab 90 |
ab
90 |
ab
750 (0,5) |
| Griechenland: |
35-65
|
bis
355 |
165 |
35 |
ab
80 (0,5) |
| Großbritannien: |
ab
30 |
ab
130 |
ab
130 |
ab
72 |
bis
7200 (0,8) |
| Italien: |
ab
35 |
ab
70 |
ab
140 |
ab
140 |
ab
260 (0,5) |
| Kroatien |
ab
40 |
ab
40 |
130 |
ab
40 |
ab
70 (0,0) |
| Niederlande |
50 |
130 |
ab
130 |
ab
70 |
ab
190 (0,5) |
| Österreich |
ab
10 |
70-145 |
70-145 |
20-55 |
ab
220 (0,5) |
| Polen |
ab
25 |
ab
65 |
ab
65 |
ab
15 |
bis
1200 (0,2) |
| Portugal |
ab
30 |
ab
120 |
ab
100 |
ab
60 |
ab
250 (0,5) |
Schweden
|
ab
20 |
115 |
ab
130 |
ab
130 |
ab
30 TS** (0,2) |
Schweiz
|
ab
25 |
ab
150 |
160 |
ab
120 |
ab
775 (0,5) |
| Spanien |
bis
90 |
90-300 |
90-300 |
90-300
|
ab
300 (0,5) |
| Tschechien |
ab
15 |
ab
15 |
60 |
ab
15 |
bis
450 (0,0) |
| Türkei |
20 |
35 |
35 |
35 |
ab
150 (0,5) |
| Ungarn |
ab
10 |
bis
80 |
bis
80 |
bis
230 |
bis
380 (0,0) |
| Bußgelder
für: |
Falsches
Parken |
Überholen
im Überholverbot |
bei
Rot über die Ampel |
20
km/h zu schnell |
Allkohol
am Steuer |
|
**TS
= Tagessätze (dies entspricht 1/30 des Monatsgehalts)
*Quelle: ADAC-motorwelt,
"Verkehrssünden im Ausland",
S.33; Heft 6/2006
Das Bezahlen der Bußgelder im Ausland ist
i.d.R nur durch Barzahlung möglich, was im
Zeitalter der Kreiditkarte oftmals mit weiteren
Problemen verbunden ist. |
|
|
|
Besondere
Warnungen hinsichtlich "Abzockerei"
beim Autofahrer
und kriminielle Gefahren in ausgesuchten Reiseländer
|
| alle
EU-Länder |
In
der EU sind nach einen Urteil aus Brüssel
auch weiterhin die alten, rosa farbenen Führerscheine
gültig, obwohl dieser sehr häufig von
der Polizei im EU-Ausland nicht akzeptiert wird.
Es empfiehlt sich den entsprechenden Textauszug
der EU-Entscheidung mitzunehmen. Sie ist in deutscher,
englischer, spanischer, italienischer und niederländischer
Sprache auf der Web-Site der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg als Download erhältlich.
Hierzu bitte hier
klicken |
| Frankreich |
Die
Französische Polizei ist besonders dafür
bekannt, die Geschwindigkeit der Autofahrer
streng zu kontrollieren und bei einer hohen
Überschreitung der Geschwindigkeit droht
der sofortige Führerscheinentzug, wenn
in diesem Falle kein Mitreisender einen gültigen
Führerschein vorweisen kann, wird das Fahrzeug
beschlagtnahmt und der Urlaub ist zu Ende.
Laut ADACmotorwelt (Heft 06/02) warnt die ADAC-Notrufzentrale
auch dieses Jahr vor Raubüberfälle,
insbesondere in Südfrankreich, auf Urlauber,
welche mit ihren Fahrzeugen auf Autobahnraststätten
und anderen Parkplätze übernachten.
|
| Italien |
Auch
in Italien werden auf Landstraßen und Ortschaften
viele Polizeikontrollen durchgeführt, dabei
sei besonders auf das hohe Bußgeld von mindestens
130 €, ab 10 km/h zu schnell, hingewiesen.
Die italienische Polizei ist ebenfalls dafür
bekannt die Mautstellen zu beobachten, dies kann
für einen unerfahrenen Touristen fatale Folgen
haben. So z.B dann, wenn man mit Kreditkarte die
Maut bezahlen will, fälschlicherweise an
einen "Barzahlungs-Autoschalter" vorfährt
bzw. umgekehrt. In solch einer Situation neigt
man dazu, ein paar Meter rückwärts zu
fahren, um sich dann an den richtigen Schalter
einzuordnen. In diesem Fall droht eine Geldbuße
von 1500 € und der Carabineri ist berechtig
das Fahrzeug drei Monate lang stillzulegen.
Tipp: - Schalter zum Barzahlen erkennt man an
einem Geldscheinsymbol und tragen die Aufschrift
"con resto", Schalter zum Bezahlen
mit Kreditkarte sind mit den entsprechenden Symbolen
der Kreditkarten-Anbietern gekennzeichnet.
Der ADAC warnt Autofahrer in Italien vor Abzockmethoden
an italienischen Tankstellen. So wird von ADAC-Clubmitgliedern
berichtet, dass angeblich defekte Luftfilter ausgebaut
werden, Ersatzteile überteuert verkauft und
die Kreditkarte mit einem zu hohen Betrag belastet
werden. |
| Österreich |
Deutsche Autofahrer missachten oft das Nacht-Tempolimit
von 110 km/h (statt 130 km/h) in der Zeit von
22 Uhr - 5 Uhr auf der Tauernautobahn, der Inntalautobahn,
auf der Brennerstrecke und im Rheintal. In Österreich
werden besonders in Baustellenbereichen und in
Tunnels die Tempolimits kontrolliert.
In Österreich ist jeder Autofahrer verpflichtet
auf Verlangen einen Alkoholtest durchzuführen
und dabei gilt was der Automat anzeigt, es gibt
keine Tolleranz und auch keine Blutalkohol-Messung. |
| Quelle:
ADAC-motorwelt,
Recht: Vorsicht - Kein Bonus für Touristen,
S.38-41; Heft 06/2002 |
Stichwort
Internationaler Führerschein:
Nach Informationen des
Automobilclubs Kraftfahrerschutz können in
vielen Ländern Probleme auf den Autofahrer
zukommen, falls man keinen internationalen Führerschein
vorweisen kann. Aus diesem Grund rät der
Autoclub bei Reisen nach Ungarn, Polen, Rumänien,
Ägypten, Kanada und in die USA einen internationalen
Führerschein mitzunehmen. Selbst in dem EU-Land
Großbritanien kann es zu Probleme kommen,
wenn man nur den Euro-Führerschein besitzt.
Der internationale Führerschein kann auf
der Führerscheinstelle beantragt werden,
er kostet zwischen 12,20 und 16,30 EUR und ist
ein bis drei Jahre gültig. |
Quelle:
Spiegel-online,
Reise; Reisetipp: Internationaler Führerschein
mancherorts Pflicht, 14.06.02
|
Bußgelder für das Fahren
ohne Abblendlicht und Lichtpflicht am Tag:
An
dieser Stelle sei auf wissenschaftlichen Studien hingewiesen,
in denen hervorgeht, dass eine durchgängige Beleuchtung
beim Autofahren, für mehr Verkehrssicherheit
sorgt. So kann "eine durchgängige Verwendung
von Licht am Tag bis zu 2000 weniger Verletzte und
rund 40 weniger Verkehrstote pro Jahr in Österreich
bringen." (Quelle: kfv.at
Kuratorium für Verkehrssicherheit, 08.12.02)
In vielen europäischen Ländern ist das Einschalten
des Abblendlichtes auch am Tage vorgeschrieben. Die
folgende Tabelle enthält die Bußgelder
bei Mißachtung der Lichtpflicht am Tag. (Stand
Januar 2008)
|
Land
|
Bußgeld
in €
|
Lichtpflicht gilt nur
|
Land
|
Bußgeld
in €
|
Lichtpflicht
gilt nur
|
| Dänemark |
70
|
inner-
u. außerorts / ganzjährig |
Norwegen |
190
|
inner-
u. außerorts / ganzjährig |
| Eastland |
35
|
inner-
u. außerorts / ganzjährig |
Österreich |
Lichtpflicht
am Tag ist seit 2008 wieder aufgehoben
|
| Finnland |
50
|
inner-
u. außerorts / ganzjährig |
Polen |
50
|
01.10.-01.03. |
| Island |
60
|
inner-
u. außerorts / ganzjährig |
Portugal |
nur
auf der IP 5
|
ganzjährig |
| Italien |
35
|
auf Autobahnen und Schnellstraßen / ganzjährig |
Schweden |
55
|
inner-
u. außerorts / ganzjährig |
| Kroatien |
40
|
inner-
u. außerorts / ganzjährig |
Slowakei |
50
|
inner-
u. außerorts / 15. 10.-15.03. |
| Lettland |
15
|
inner-
u. außerorts / ganzjährig |
Slowenien |
40
|
inner-
u. außerorts / ganzjährig |
| Litauen |
15
|
inner-
u. außerorts/ 01.11.-01.03. |
Tschechien |
35
|
inner-
u. außerorts / ganzjährig |
| |
Ungarn |
bis
40
|
außerorts
/ ganzjährig |
(Quelle: ADACmotorwelt, "Lichtpflicht:
wo und wann", S.33; Heft 06/2006)
|