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Was ist bei einem Autounfall
im Ausland zu beachten
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2003
hatten rund 150.000 deutsche Autofahrer
einen Autounfall im Ausland. In solch
einem Fall sorgt zwar eine EU-weit geltende
Kraftfahrt-Haftpflicht-Richtlinie für
eine Erleichterung bei der Abwicklung
einer Schadensregulierung, dennoch kann
ein Verkehrsunfall im Ausland zu juristischen
Komplikatioen führen. So sollten
Sie sich schon vor einer Fahrt ins Ausland
darüber informieren, was in solch
einem Fall zu tun ist.
| Stichwort: |
Bemerkung
/ Quelle |
Infos
im Internet |
| Europäischer
Unfallbericht |
Vor
einer Reise ins EU-Ausland
sollten Sie sich bei Ihrer
Versicherung unbedingt den
Europäischen Unfallbericht
in zweifacher Ausführung
besorgen, einmal in Deutsch
und einmal in der jeweiligen
Landessprache oder zumindest
in Englisch.
Im übrigen ist es auch
von Vorteil einen Europäischen
Unfallbericht im Hanschuhfach
liegen zu haben, falls man
in Deutschland in einen
Unfall mit einem Autofahrer
aus dem EU-Ausland verwickelt
ist. (1.) |
- Der
Europäische Unfallbericht
auf Deutsch zum herunterladen
unter www.kfz-auskunft.de
- Dieser
Unfallbericht kann auch
beim Gesamtverband der
deutschen Versicherungswirtschaft
e.V. in Deutsch, Englisch,
Spanisch, Französisch,
Italienisch, Niederländisch,
Polnisch, Portugiesisch,
Tschechisch, Türkisch
und Ungarisch unter
www.versicherung-und-verkehr.de
kostenlos bestellt werden
|
| Schadensregulierungsbeauftragten |
Ein
Regulierungsbeauftragte
ist verpflichtet, innerhalb
von drei Monaten ein Schadenersatzangebot
zu unterbreiten, die Versicherungen
sind wiederum verpflichtet
solch eine Person in jedem
Land der EU zu benennen.
(1.) |
Unter
dem Zentralruf der Versicherungen.
Tel.Nr. 01802-5026 bzw.
im Internet unter www.zentralruf.de
können Sie erfahren
bei welcher Versicherung
der Unfallgegner versichert
ist. Hier gibt es auch weitere
nützliche Informationen
wie man sich im Falle eines
Verkehrsunfalls im Ausland
verhält.
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| Verkehrsopferhilfe
|
Bei
Autounfällen mit Personenschäden
und einer nicht zahlungswilligen
Versicherung kann die Verkehrsopferhilfe
e.V. (eine Einrichtung der
deutschen Auto-Haftpflichtversicherer)
eventuell weiterhelfen.
(2.) |
Entschädigungsfonds
für Schäden aus
Kraftfahrzeugunfällen
und Entschädigungsstelle
für Auslandsunfälle
unter www.verkehrsopferhilfe.de |
| Beweise
sammeln |
Zur
Darstellung des Unfallherganges
kann wie w.o. erwähnt
das Formblatt zu einem Europäischen
Unfallbericht eine große
Hilfe sein. Da sollte vor
allem eine Skizze zum Unfall
angefertigt werden. Den
Unfall zu fotografieren
ist natürlich auch
sehr zu empfehlen, so kann
eine billige Einwegkamera
im Handschuhfach im Falle
eines Unfalles sehr hilfreich
sein (einen teueren Fotoapparat
sollten Sie wegen Diebstahlgefahr
nicht ständig im Auto
deponieren). Außerdem
sollten Sie die Namen und
Adressen von eventuellen
Zeugen des Unfalls notieren.
Beachten Sie auch, dass
es in manchen Ländern
z.B. in Italien oder Frankreich
nicht ohne weiteres möglich
ist, anhand des KFZ-Kennzeichens
die Versicherung und den
Halter des Unfallgegners
ausfindig zu machen, deshalb
unbedingt die Angaben der
Versicherungsmarke notieren,
die i.d.R an der Windschutzscheibe
klebt.
Beachten Sie auch, dass
In vielen Ländern z.B.
in Frankreich, Österreich,
Belgien und Luxemburg die
Polizei in der Regel nur
bei Personenschäden
erscheint. (1.) |
| Reparaturkosten |
Die
Reparaturkosten für
einen unverschuldeten Unfall
im Ausland werden auch weiterhin
nach den jeweiligen Reparatursätze
bezahlt, die in dem Land
gelten, wo sich der Unfall
ereignet hat. Falls ein
Schaden nun in Deutschland
repariert wird und die Reparatur
ist hier teuerer als in
dem "Unfalland",
muss man den Differenzbetrag
aus eigener Tasche bezahlen.
Diese Zusatzkosten könnten
vermieden werden, wenn man
das Auto in dem Land reparieren
lässt, wo sich der
Unfall ereignet hat. Nur
leider ist dies auch nicht
immer empfehlenswert, nämlich
dann wenn die Reparatur
mangelhaft ausgeführt
wurde, Gewährleistungsansprüche
können leider nur in
der ausländischen Werkstatt
geltend gemacht werden. |
| Auslandsschutzbrief |
Durch
einen Auslandsschutz sind
die Kosten abgedeckt, die
entstehen falls Ihr Auto
wegen eine Unfalls nicht
mehr fahrbereit ist oder
Ihr Auto geklaut wurde,
also Übernachtungs-
und Rückreisekosten.
Die Reparaturkosten an sich
werden durch die Leistungen
eines Auslandsschutzbriefes
nicht abgedeckt. Auslandsschutzbriefe
werden von den Autoversicherer
und Automobilclubs angeboten.
Zu empfehlen ist hierzu
die Leistungen und Preise
eines Auslandsschutzbriefes
zu vergleichen. (2.) |
| Grüne
Versicherungskarte |
Die
Grüne Versicherungskarte
ist für deutsche Autofahrer
im EU-Ausland im allgemeinen
nicht vorgeschrieben, sie
enthält aber die wichtigsten
Angaben zur Versicherung
und so sollten Sie bei Auslandsfahrten
eine Grüne Versicherungskarte
bei Ihrer Versicherung beantragen,
insbesondere wenn die Autofahrt
in ein Nicht-EU-Land oder
auf die britischen Inseln
geht. (1.) |
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Quellen:
1.) swr.de,
Fernsehen -> Kaffee oder Tee ->
Auto & mobil: "Unfall
im Ausland" , 20.05.2004)
2.) wdr.de,
ServiceZeit -> Verkehr: "Unverschuldete
Unfälle im Ausland",
20.05.2004)
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